Überleitung SuE
#1

Hallo, ich habe 2005 keinen Antrag auf Überleitung in die S-Tabelle gestellt, weil ich neu in der Einrichtung war und zu wenig Ahnung hatte.
2017 habe ich eine Höhergruppierung von VKA 8 in VKA 9a beantragt, dadurch den Strukturausgleich verloren und war mir nicht bewusst, dass eine Überleitung zu dem Zeitpunkt noch möglich gewesen wäre. Weder das Personalbüro noch die Gewerkschaft hatte mich bei meinen Anfragen darüber informiert.
Jetzt hatte ich eine Anfrage an die Geschäftsführung geschickt ob eine Überleitung noch möglich ist. Die Antwort war, dass sie laut VKA nicht mehr überleiten darf.
Ich finde es sehr frustrierend, dass ich jetzt für die gleiche Arbeit rund 350 € weniger verdiene als meine Kollegen im SuE, noch dazu da ich in fast 20 Jahren keinen Fehltag hatte, jede Krankheitsvertretung übernommen habe und immer versucht habe 150 % zu geben.
Neue Kollegen werden mittlerweile in utopischen Erfahrungsstufen eingestellt nur damit sie bei uns anfangen. Da scheint der VKA nichts dagegen zu haben.
Habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten? Ich dachte immer, dass im öffentlichen Dienst alles seine Ordnung hat. Was ist mit der Tarifautomatik?
Oder muss ich mich tatsächlich damit abfinden - selbst schuld - oder mir eine andere Stelle suchen?
Wäre um jede Antwort dankbar.
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#2

Welcher Tarifvertrag? 2005 gab es keine S-Tabelle im TvöD.
Bitte den Ablauf (Einstellung in Entgeltgruppe XY, dann erfolgte Überleitungen etc.) beschreiben. Daneben welcher Tätigkeitsbereich?
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#3

2004 wurde ich als Erzieherin in einem Wohnheim für behinderte Menschen im BAT Vc Stufe 7 eingestellt.
Im November 2005 in VKA 8 Stufe 6 eingruppiert.
Im Dezember 2017 habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung in VKA 9a gestellt, nachdem ich erfahren hatte dass ich die einzige Erzieherin bzw. Heilerziehungspflegerin bin
in der VKA 8 bin. Ich glaube, dass zu dem Zeitpunkt noch eine Überleitung in die SuE 8b möglich gewesen wäre. Ich hatte zwar im Personalbüro und bei der Gewerkschaft nachgefragt ob das möglich ist und was besser wäre, aber von keiner Seite eine klare Aussage bekommen.
Ich meine auch, dass eigentlich S 9 richtig wäre, weil ich als Gruppenleitung fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe übernehme.
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