Überlastet
#1

Hallo,
was würdet ihr machen, wenn ihr auf der Arbeit überlastet seid und Angst habt, nicht ernst genommen zu werden?
Außerdem ist der Fachdienstleiter nicht besonders verständnisvoll.
VG. H
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#2

Wenn es sich um eine objektive und belegbare dauerhafte Überlastung handelt, die dazu führt, dass die anfallende Arbeit nicht mehr bewältigt werden kann, empfiehlt es sich, dies den Vorgesetzten schriftlich mitzuteilen und gleichzeitig um Mitteilung zu bitten, welche Aufgaben vorrangig erledigt werden sollen.

Man sollte sich allerdings sicher sein, dass die empfundene Überlastung nicht an der eigenen Arbeitsweise liegt (ggf. Zweitmeinung vertrauenswürdiger Kollegen einholen).
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#3

(20.01.2025, 14:52)Gast schrieb:  Wenn es sich um eine objektive und belegbare dauerhafte Überlastung handelt, die dazu führt, dass die anfallende Arbeit nicht mehr bewältigt werden kann, empfiehlt es sich, dies den Vorgesetzten schriftlich mitzuteilen und gleichzeitig um Mitteilung zu bitten, welche Aufgaben vorrangig erledigt werden sollen.

Man sollte sich allerdings sicher sein, dass die empfundene Überlastung nicht an der eigenen Arbeitsweise liegt (ggf. Zweitmeinung vertrauenswürdiger Kollegen einholen).

Zum Anfang hatte ich erstmal eine Stelle mit genauen Aufgaben. Danach wurde mir einfach eine weitere Aufgabe die sehr Zeitaufwändig ist, abgedrückt.

Können Arbeitgeber oder Fachdienstleiter einfach die Aufgaben abdrücken, obwohl davor schon eigentlich die genauen Aufgaben klar waren?
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#4

"Können Arbeitgeber oder Fachdienstleiter einfach die Aufgaben abdrücken, obwohl davor schon eigentlich die genauen Aufgaben klar waren?"
Grundsätzlich ja. Soweit dies keinen Einfluss auf die Eingruppierung hat. Ggf. ist es mit einen Eingruppierungsvorgang verbunden bei dem der Personalrat zu beteiligen ist.

Wenn man mehr Aufgaben übertragen bekommt als man in seiner Arbeitszeit erledigen kann muss man dies dem Arbeitgeber mitteilen. Ein Instrument ist die Überlastungsanzeige, ein anderes Instrument ist die Frage nach Priorisierung und ggf. Bearbeitungstiefe gegenüber dem Vorgesetzen.
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