Übergangsmandat
#1

Hallo liebe Forenmitglieder,

durch Organisationsänderung hat der Personalrat noch ein "sogenanntes Übergangsmandat" bis zur nächsten Personalratswahl im Mai 2016.

Ich bin noch Mitglied dieses Peronalrats und möchte, dass bis Mai 2016 noch eine Personalversammlung abgehalten wird. Dieses wird von den anderen Mitglieder abgelehnt, da angeblich das Übergangsmandat nicht mehr berechtigt eine Personalversammlung abzuhalten.

Stimmt das ? Und kann mir einer erklären, was ein Übergangsmandat an Möglichkeiten überhaupt noch bietet?

Es gilt hier Bundespersonalvertretungsrecht.

Danke und ein schönes Wochenende noch. Icon_razz
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#2

Hallo skaterötzi,

schaue mal in Teil 17 vom LPVG/Baden - Württemberg. Dort steht was drin über das Übergangsmandat.
Vielleicht hilft es Dir.
Deine Gremiumsmitglieder sagen nein, worauf beziehen sich diese denn?
Was wird bei Euch denn um organisiert?
Gruß Meister
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