Übergabe Personalratskasse
#1

Hallo,
ich bin mit 4 Arbeitskollegen ab 01.08. neuer Personalrat. Der "alte" Personalrat möchte die Personalkasse nicht übergeben sondern diese im September
an die Angestellten in Form von Gutscheinen "verbraten" so dass der neue Personalrat mit der Kasse bei "Null" anfangen muss.
Kann er dies tun? Im September ist seine Amtszeit doch schon lange abgelaufen.
Kann man die Übergabe/Herausgabe der Personalratskasse verlangen?

Ich hoffe hier kann jemand weiterhelfen wie man das "human" lösen kann.

VG
Personal2021
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#2

Wie speist sich denn die Personalratskasse? In den Regelungen die ich überblicken kann ist keine offizielle Personalratskasse vorgesehen.
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#3

Guten Morgen,
die Personalratskasse speist sich aus Verkäufen aus dem Getränkeautomaten, Erlöse vom Sommerfest, Spenden von Vorgesetzen oder Jubiläen oder ausscheidenden Angestellten. Auch Spenden aus Beförderungen etc. sind dabei.

Also so wie ich das sehe sind das die Gelder der Bediensteten und sollten somit auch dem neuen Personalrat bei Amtsantritt mit übergeben werden und nicht "sinnlos" verpulvert werden nur um hier "Unfrieden" zu stiften.

VG
Personal2021

VG
Personal2021
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#4

Diese Kasse hat nichts mit dem Personalrat zu tun und kann deshalb nicht nach Personalvertretungsrecht beurteilt werden. Der Personalrat sollte keine Kasse führen - insbesondere wo Spenden von Vorgesetzten, aus Beförderungen etc. eingehen. Es braucht da einen Verein oder ähnliches. Die Einnahmen aus Getränkeautomaten. Wer betreibt diese?
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#5

Wird hier auch alles vom Personalratsvorsitzenden getätigt.

VG
Personal2021
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#6

Ich halte es für nicht richtig, dass der Personalrat solche Gelder überhaupt bekommt. Wozu auch? Im Haushalt stehen doch die Mittel, die zur Verfügung stehen. So eine "Personalkasse" hat nichts mit der Personalratsarbeit zu tun.
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#7

Möglicherweise von der Person die Personalratsvorsitzender ist. Nicht aber vom Personalratsvorsitzenden in der Funktion als Personalratsvorsitzenden.
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#8

Trotzdem würde mich interessieren, ob es hier eine Handhabe gibt wenn sich der Vorsitzende weigert das Geld nach Amtsende zurückzugeben.

Denn dieses Problem haben wir augenscheinlich..

VG
Personal2021

VG
Personal2021
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#9

Als Personalrat habt ihr kein Problem. Das Geld geht Euch nichts an.

Da der Rechtscharakter der Kasse nicht beschrieben wurde lässt sich auch nichts sagen ob und wer ggf. etwas machen kann.
Soweit es eine offizielle Kasse der Behörde ist kann die Dienststelle aktiv werden. Wenn es faktisch eine Kasse eines Vereins oder GbR ist muss man halt klären wer dazu gehört und welche rechte hat.

Wenn einfach Menschen jemanden (früheren PR-Vorsitzenden) Geld geschenkt haben können diese prüfen ob sie ggf. das Geld zurück fordern können.
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#10

Ok erstmal danke für die Auskunft...
Mal sehen wie es hier weitergeht

LG
Personal2021

VG
Personal2021
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