Nach welchen § im LPVG NRW ist ein Beschluss im PR zu fassen?
Es ist erstmal eine ganz normale Kündigung und als solche zu behandeln. Die daran gekoppelten weiteren Personalmaßnahmen (Eingruppierung, ggf. Versetzung etc.) sind dann auch zu berücksichtigen. Ob man diese getrennt oder zusammen entscheidet, muss man schauen. Hängt auch von der Ausgestaltung der Maßnahme der Dienststelle ab.