Änderung der Rahmenarbeitszeit/Schweigepflichtsverletzung???
#1

Hallo Zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir etwas Klarheit verschaffen.

Bin jetzt seit letztem Jahr im PR und gleich Vorsitzende geworden- Frischling also.

Weil sich die AzV (Arbeitszeitverordnung bei Beamten) geändert hat, möchte der Dienstherr natürlich die Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit bei uns im Haus anpassen. Gleichzeitig wurde der Wunsch von der Leitung geäußert, dass die Rahmenarbeitszeit die bisher von 06:00 - 19:00 Uhr besteht auf 06:30 Uhr angehoben wird. Das ganze wird nur recht Fadenscheinig begründet und vom vorherigen PR wurde mir schon zu verstehen gegeben, dass das in der Vergangenheit immer wieder mal vom DL in Angriff genommen wurde.

Jedenfalls habe ich meinen Kollegen aus dem PR eine Vorabinfo per Mail zugesandt, in welchem ich auch kurz erläutert habe, dass die bisherigen Ausführungen vom DL nicht ausreichend sind um eine Anhebung der Zeiten zu rechtfertigen.

Einen Tag später erhalte ich eine E-Mail der Geschäftsleitung in dem der Vorschlag nochmal konkretisiert wurde - da es offensichtlich zu Missverständnissen gekommen sei, als mir der Entwurf ausgehändigt worden sei.

Ich wusste natürlich sofort, dass hier irgendeiner vom PR was nach Aussen getragen haben musste. Schließlich hat sich dann auch eine Kollegin dazu bekannt, dass sie "im Rahmen ihrer Personalratstätigkeit" von einer aus der Dienstleitung angesprochen wurde und sie da halt was erzählt hat.

Dumm gelaufen. Sie sieht ihren Fehler aber auch überhaupt nicht ein. Es ist halt so, dass sie und die aus dem Arbeitgeberbereich befreundet sind- das wirft auf die Sache natürlich schon ein schlechtes Licht- zumal ich nicht weiß ob sie ihr vlt. auch meine Mail gezeigt hat.

Da noch ein Kollege im Urlaub ist aber am Montag wiederkommt habe ich nun schonmal eine Sitzung angesetzt in der das besprochen werden soll.

Meiner Meinung nach steht es einem einzelnen PR-Mitglied nicht zu mit einem von der Arbeitgeberseite allein über laufende Dinge zu reden, die noch nichteinmal in der Runde des Gremiums richtig besprochen wurden. (Art. 10 Nr. 2 BayPVG sagt in der Kommentierung doch, dass "ohne besonderen Beschluss der Personalvertretung ist ein einzelnes Mitglied des Germiums nicht befugt, dem Dienststellenleiter Auskünfte zu erteilen, weil dies nach Art. 32 Abs. 3 der Personalratsvorsitzenden allein vorbehalten ist".

Seh ich das so richtig?
Was wären geeignete Maßnahmen um ihr auf die Finger zu klopfen? Könnte man sie aufgrund des Verhaltens von dieser Sache ausschließen und sich an ein Ersatzmitglied wenden, da ich ja nicht ausschließen kann, dass Informationen wieder weitergetragen werden?

Ich hoffe auf baldige Antwort
Danke

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#2

Bin übrigens dann ich- habe mich hier mal angemeldet Icon_wink
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#3

Hallo NeulingBayPVG ;-)

ich würde mal einen Blick in euer PersonalvertretungsG werfen..
In unserem PersVG Bbg würde das sicher unter Verletzung der Schweigepflicht fallen (§ 10) und vielleicht mit einem Ausschluss des Mitglieds (§ 28) sanktioniert werden können.. vielleicht hilft ein ernstes Wort hinsichtlich der Schweigepflicht?
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#4

Liebe PR-Kollegin,

ich muß da meinem Vorredner völlig Recht geben. Da liegt ein knallharter Verstoß gegen die Schweigepflicht vor. Maßgebend ist lediglich, was die/der PR-Vorsitzende gegenüber der DSL erklärt. Achtung: Bei der DV bedarf es natürlich eines Beschlusses des PR-Rats. Andernfalls darfst Du nichts unterschreiben. In dem speziellen Falle möchte ich darauf hinweisen, dass momentan Linkereien versucht werden, um die Kolleginnen/Kollegen um tariflich zugesicherte Rechte zu bringen. Die Aufweitung der Regelarbeitszeiten hat also nicht nur Vorteile. Nach dem Tarifrecht steht noch immer allen tariflich Beschäftigten zu, einen Arzt besuchen zu können. Ist ja auch logisch, denn die haben zumeist auch nur tagsüber Sprechstunde. Läßt man sich das entsprechend bescheinigen, hat man einen Anspruch auf Zeitausgleich. Wenn die Geschichte also übergebühr aufgeweitet wird, fällt dieser Anspruch faktisch unter den Tisch. Die DSL kann dann immer argumentieren, dass solche Geschichten über Gleitzeit abdeckbar sind. Klar, soweit?! Und nochwas: Ich würde niemals Verschlechterungen zustimmen gegenüber ursprünglichen Regelungen, die positiv für die Leute waren. Niemals hetzen lassen und sowas unter Druck entscheiden. Im Zweifel immer Gewerkschaften mit ins Boot holen und die Entwürfe von deren Rechtsdienst überprüfen lassen. Dafür haben wir sie doch! Augenmerk auch auf alle "verräterischen Aktionen" richten, um sofort reagieren zu können. Du mußt aber stichhaltige Beweise haben, Gerüchteküche und Mutmaßungen helfen nicht weiter und schwächen eher Dich selber. Glück auf:-) Haegar
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#5

Ich habe ihr nun den Kopf gewaschen. Soll wohl nicht mehr vorkommen.

Was die Änderung der Dienstvereinbarung angeht:

ich habe jetzt für nächste Woche eine ordentliche Personalratssitzung einberufen. So wie es ausschaut auch unter der Beachtung der ganzen Vorschriften. Meine Frage: wenn wir den Ablehnungsbeschluss verfassen- muss der extra geschrieben werden oder kommt der mit in die Sitzungsniederschrift???

Wie mach ich die Ablehnung gegenüber dem Dienststellenleiter bekannt? Schriftlich mit Gründen habe ich gelesen- aber bekommt der quasi den gefassten Beschluss auch?

Wenn wir nun abgelehnt haben- wie geht das dann weiter? übergeordneter Dienststellenleiter bzw. Bezirkspersonalrat?

Fragen über Fragen.... Icon_lol
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#6

Liebe PR-Kollegin,

also, bei uns läuft das so. Wir machen eine einfache Beschlußniederschrift, in der das Wesentliche festgehalten wird. Natürlich werden keinenfalls Wortmeldungen dokumentiert und Namen genannt. Das Gremium entscheidet. Anschließend wird der DSL das Ergebnis schriftlich mitgeteilt. Die eigentlichen PR-Unterlagen bleiben unter Verschluß und sind streng geheim. Die DSL hat darauf keinen Zugriff. Wenn die einen nicht tragbaren Entwurf für eine DV bringen, muß man den ablehnen, klare Sache. Sie können Euch da zu gar nichts zwingen. Erst, wenn man sich beiderseits auf eine vernünftige und tragbare Lösung geeinigt hat, kann man zustimmen. Denkt daran, eine DV hat quasi den Rechtscharakter eines "öffentlich-rechtlichen Vertrages". Und was haben wir vor ewiger Zeit einmal gelernt, Verträge kommen zustande bei Übereinstimmung der Willenserklärungen. Seid Ihr nicht einverstanden, gibt es keinen Vertrag. So einfach ist das. Auf gar keinen Fall darfst Du dann irgendwas unterzeichnen. Du vertrittst den PR und hast insoweit Organfunktion. Dein Handeln ist das Handeln des PR. Also, Vorsicht! Und höchste Wachsamkeit ist angeraten wegen der "undichten Stelle". PR-Mitglieder müssen sich ihrer hohen Verantwortung gegenüber den Kolleginnen/Kollegen bewußt sein und dürfen nur in deren Sinne handeln. Wer das nicht begreift, hat in solch einem Gremium nichts verloren. Glück auf:-) Haegar
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#7

Hallo liebe PR-Kollegin,

ich habe bei einer Recherche verschiedener Dinge, eine ganz interessante Ausarbeitung mit entsprechenden Verweisungen auf Fundstellen gefunden. Dort ist die Geschichte mit der Vertretungsbefugnis nochmals richtig schön dargestellt. Guckst Du hier: http://www.verdi-wir-in-der-ba.de/pv_inf...ehrung.pdf. Hoffe, Du hast alles im Griff. Glück aufIcon_coolHaegar
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