Gestern, 14:02
Im Zuge einer geplanten Änderung von Öffnungszeiten eines Museums auf sechs Stunden von Dienstags bis Sonntags stellt sich die Frage, wie eine einzelne Aufsicht dann die Pause nehmen soll. M. E. gilt auch im Museumsbetrieb das reguläre Arbeitszeitgesetz. Es gibt im Haus aber die Meinung, dass es für Museen/Kulturbetriebe bzgl. der Pausenregelung Ausnahmen geben würde. Ist das korrekt? Danke für eine Antwort.


