§8 Bundesurlaubsgesetz / Teilzeit
#1

Ich arbeite nur 3 Tage die Woche in meinem Hauptberuf ( Erzieherin ) und an 3 Tagen ( ca. 10 Stunden wöchtentlich ) im Familienbetrieb ( Getränkemarkt ).
Der Nebenjob ist angezeigt und genehmigt.
Laut §8 darf ich während des Urlaubs keine Nebentätigkeit haben. Gilt dies in meinem Falle auch? Oder nur für die 3 Tage meiner Hauptberufszeit ?
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#2

Der Urlaub wird doch für einen konkreten Zeitraum gewährt. Für diesen gilt dann der zitierte § 8.
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