§8 Bundesurlaubsgesetz / Teilzeit
#1

Ich arbeite nur 3 Tage die Woche in meinem Hauptberuf ( Erzieherin ) und an 3 Tagen ( ca. 10 Stunden wöchtentlich ) im Familienbetrieb ( Getränkemarkt ).
Der Nebenjob ist angezeigt und genehmigt.
Laut §8 darf ich während des Urlaubs keine Nebentätigkeit haben. Gilt dies in meinem Falle auch? Oder nur für die 3 Tage meiner Hauptberufszeit ?
Zitieren
#2

Der Urlaub wird doch für einen konkreten Zeitraum gewährt. Für diesen gilt dann der zitierte § 8.
Zitieren
#3

§8 BUrlG gilt nicht umfassend für Zweitarbeitsverhältnisse. Auch spielt ggf. eine Rolle ob es ein normales Arbeitsverhältnis im Familienbetrieb ist oder Mithilfe etc.
Wird man im Einzelfall zu beurteilen haben. Sinnvoll ist es zumindest einen Teil des Urlaubs in beiden Arbeitsverhältnissen parallel zu nehmen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst