§14 höherwertige Tätigkeit
#1

Hallo liebe Forummitglieder,
ich hoffe, dass mir hier der eine oder anderen weiter helfen kann.

Mir wurde für eine Krankheitsvertretung des Bauamtsleiter alle Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen incl. Aquise Fördermittel mit Beantragung und Abrechnung übertragen. Hier erhalte ich eine pauschale Zulage von der E 8 zur E 9a. Dies ist seit September 2024 und noch auf unabsehbare Zeit. 
Einen Höhergruppieungsantrag wurde von mir im Juni 2025 gestellt. Ein unabhängiges Büro bestätigte die 9a.
Leider schrieb mir das Personalbüro, dass eine zeitweilige Übertragung höherwertiger Tätigkeiten keine Höhergruppierung rechtfertigt. Eine Rückübertragung bei Neubesetzung der Stelle ist gegeben.
Und hier gibt es das Problem  Icon_evil .
In 2024 wurde eine neue Stelle geschaffen und ca. 50% meiner geringwertigen Arbeiten übergeben. D.h. ich kann gar nicht mehr meine ehem. Arbeiten ausführen.
Damit der Bauamtsleiter ab 2024 entlastet wurde, hatte ich schon vor dessen Ausscheiden Baustellen übernommen. Daher wurde die neue Stelle ausgeschrieben und besetzt, damit auch ich den Rücken frei bekomme.

Ist das so rechtens?
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#2

Am Ende der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit kann der Arbeitgeber wieder Aufgaben nach E8 übertragen. Es müssen ja nicht die früheren Aufgaben sein.

Es ist nicht ersichtlich, dass eine dauerhafte Übertragung höherwertiger Tätigkeiten vorliegt oder die vorübergehende Übertragung unbillig war.
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