§ 17
#1

Hallo, ich habe eine Sonderzahlung bekommen. Ich wollte Ende Februar kündigen. Jetzt hieß es, dass ich erst zum 31.3. kündigen soll, weil sonst die Sonderzahlung zurück verlangt wird. Jetzt wurde mir gesagt, dass das so im alten Tarifvertrag stand, jetzt im neueren steht drin, dass man Dezember im Dienst sein muss und wenn man im Januar kündigt es dann nicht zurückzahlen braucht. Was ist jetzt die richtige Aussage? Bin bei der VAG Nürnberg.

Grüße
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