§ 17 TVöD Verkürzung Stufenlaufzeit
#1

Hi
nach § 17 TVöD kann der Arbeitgeber die Stufenlaufzeit verkürzen, wenn erhebliche überdurchschnittliche Leistungen gezeigt werden. Unser Beurteilungssystem geht von max. 5 Punkten aus. Überdurchschnittliche Leistungen würde ich bei 4 Punkten sehen und erhebliche überdurchschnittleiche Leistungen dann bei 5 Punkten. Wie seht Ihr es?
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#2

Habt ihr bei euch ein eigens eingerichtet System bei dem es um das Erreichen eines vorzeitigen Stufenaufstiegs geht?

Ansonsten verstehe ich die Skala 1 - 5 nicht, worauf beruht diese und wofür ist sie gedacht?

Gruß
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#3

das System wie es Fränklin beschreibt, ist unserer LoB (systematisch) ähnlich. Allerdings müssen/sollen die Möglichkeiten der Hemmung oder Verkürzung von Stufenlaufzeiten unabhängig vom §18 gestaltet werden. Wir haben zu §17 keine Dienstvereinbarung (-da suche ich auch noch Beispiele) und deshalb passiert da auch nichts.
Fazit: @Franklin: Wenn jemand nach §18 (LoB) super gut ist, hat das nichts (zumindest zunächst mal) mit einer Stufenlaufzeit(veränderung) zu tun. Dafür brauchts ein eigenes System (DV) so wie es "Keine Ahnung" andeutet.
Gruß pumukel
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#4

Es geht ja gar nicht um die LOB. Es geht um die Stufenverkürzung. Diese ist möglich, wenn die Leistung erheblich überdurchschnittlich ist. Nun sind die entsprechenden Beschäftigten von ihren Fachbereichsleitungen beurteilt worden und hier nach einem System, bei welchem man maximal 5 Punkte erreichen kann. Mir geht es um die Definition "erheblich überdurchschnittlich". Wenn ich davon ausgehe, dass durchschnittlich 3 Punkte bedeutet, dann wären 4 Punkte überdurchschnittlich und 5 Punkte dann erheblich überdurchschnittlich meiner Meinung nach. Oder würdet Ihre es anders sehen?
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#5

Unabhängig von LOB und ob euer Bewertungssystem von 1 - 5 intern bei euch für die Stufenlaufzeiten relevant ist:

Bei 1 - 5 ist 3 die Mitte, was darüber liegt ist überdurschnittlich (also 4) und 5 wäre dann erheblich über den Durschnitt.

Gruß

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#6

(10.02.2013, 13:18)Fränklin schrieb:  Es geht ja gar nicht um die LOB. Es geht um die Stufenverkürzung.
OK -- es geht um die Stufenverkürzung, also wie wird festgestellt ob jemand erheblich über/unter dem Durchschnitt liegt?


(10.02.2013, 13:18)Fränklin schrieb:  Nun sind die entsprechenden Beschäftigten von ihren Fachbereichsleitungen beurteilt worden und hier nach einem System, bei welchem man maximal 5 Punkte erreichen kann.
Also diese Beurteilung ist doch wohl auf Basis §18 erstellt worden? - Davon gehe ich jetzt aus. Wir haben das so "gelernt", dass die beiden §§ (17 und 18) unabhängig voneinander zu sehen sind. Hierzu Protokollerklärung 2: ==>
Protokollerklärung zu Absatz 2:
1Die Instrumente der materiellen Leistungsanreize (§ 18) und der leistungsbezogene Stufenaufstieg bestehen unabhängig voneinander und dienen unterschiedlichen Zielen. 2Leistungsbezogene Stufenaufstiege unterstützen insbe-sondere die Anliegen der Personalentwicklung.


(10.02.2013, 13:18)Fränklin schrieb:  ... einem System, bei welchem man maximal 5 Punkte erreichen kann. Mir geht es um die Definition "erheblich überdurchschnittlich". Wenn ich davon ausgehe, dass durchschnittlich 3 Punkte bedeutet, dann wären 4 Punkte überdurchschnittlich und 5 Punkte dann erheblich überdurchschnittlich meiner Meinung nach. Oder würdet Ihre es anders sehen?
Demnach müsstet ihr ein System (unabhängig von §18) haben, welches genau das definiert: Was bedeutet "erheblich über dem Durchschnitt"?
Ich hoffe ich konnte deutlich machen was mein Problem/Anliegen ist. Es muss/sollte eigentlich eine eigene/unabhängige DV zum Thema Hemmung und Verkürzung der Stufenlaufzeiten her. Da werden dann genau diese Fragen geklärt.
Wenn jemand eine hat - bitte melden!!!!
Gruß Pumukel
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#7

(13.02.2013, 11:33)pumukel schrieb:  
(10.02.2013, 13:18)Fränklin schrieb:  ... einem System, bei welchem man maximal 5 Punkte erreichen kann. Mir geht es um die Definition "erheblich überdurchschnittlich". Wenn ich davon ausgehe, dass durchschnittlich 3 Punkte bedeutet, dann wären 4 Punkte überdurchschnittlich und 5 Punkte dann erheblich überdurchschnittlich meiner Meinung nach. Oder würdet Ihre es anders sehen?
Demnach müsstet ihr ein System (unabhängig von §18) haben, welches genau das definiert: Was bedeutet "erheblich über dem Durchschnitt"?
Ich hoffe ich konnte deutlich machen was mein Problem/Anliegen ist. Es muss/sollte eigentlich eine eigene/unabhängige DV zum Thema Hemmung und Verkürzung der Stufenlaufzeiten her. Da werden dann genau diese Fragen geklärt.
Wenn jemand eine hat - bitte melden!!!!
Gruß Pumukel
Moin,

das sehe ich genauso. Der Durchschnitt muss zunächst bestimmt werden. Für erheblich überdurchschnittliche Leistungen muss festgestellt werden bei welcher Marke der Durchschnitt liegt. Beurteiler nehme in der Regel nicht den mittleren Wert sondern einen darüberliegenden. Erheblich überdurchschnittliche Leistungen würde ich so auslegen, dass sie aus den überdurchschnittlichen Leitungen herausragen (z.B. die obersten 10 %).

Grüße
1887
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