§ 13 (VKA) Eingruppierung in besonderen Fällen
#1

014 Hallo zusammen,

ich bin über den oben genannten Paragraphen gestolpert.

Ich arbeite seit 3 Jahren als Vertretung für eine im Mutterschutz befindliche Kollegin auf einer EG8 - Stelle. Nun hat sie noch ein Kind bekommen und wird weitere 3 Jahre im Mutterschutz sein.
Zur Zeit bekomme ich EG5 + Vertreterzulage.

Nachdem ich den oben aufgeführten Paragraphen entdeckt habe ist mir aufgefallen, dass es nun eine neue Regelung gibt.
Verstehe ich das richtig, dass ich nun EG8 bekommen müsste? Die Differenz von EG5 + Zulage zu EG8 sind über 200 € im Monat.
Und wenn ja, gilt diese Regelung ab dem 01.01.2017, wenn man diese Tätigkeit schon 6 Monate ausgeführt hat oder muss ich nun bis einschließlich Juni 2017 warten, um die 6 Monate voll zu bekommen?

Ich wäre über eine zeitnahe Rückmeldung sehr erfreut Icon_wink Icon_exclaim Icon_confused

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
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#2

Guten Morgen,

kann mir keiner weiterhelfen? Smile
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#3

Guten Tag,

immer noch keine Antwort Sad
Wäre echt klasse, wenn ich eine Antwort erhalten könnte.
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