§ 11 TVöD
#1

Wie lange im voraus muss man die Teilzeit beantragen??  Bei § 11 TVöD
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#2

Für den erstmaligen Antrag gibt es keine Frist. Bei Anträgen nach Abs. 1 gilt: Wenn der Antrag sehr kurzfristig gestellt wird steigt die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass dringende Gründe gegen die Teilzeitarbeit stehen.
Bei Anträgen nach Abs. 2 wird ein kurzfristiger Antrag die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung deutlich erhöhen.

Grundsätzlich ist man gut beraten die Fristen nach TzBfG einzuhalten.
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