Wie lange im voraus muss man die Teilzeit beantragen?? Bei § 11 TVöD
Für den erstmaligen Antrag gibt es keine Frist. Bei Anträgen nach Abs. 1 gilt: Wenn der Antrag sehr kurzfristig gestellt wird steigt die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass dringende Gründe gegen die Teilzeitarbeit stehen.
Bei Anträgen nach Abs. 2 wird ein kurzfristiger Antrag die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung deutlich erhöhen.
Grundsätzlich ist man gut beraten die Fristen nach TzBfG einzuhalten.