Krankheitsvertretung wie lange zumutbar
#1

Hallo, 
mein Vorgesetzter ist seit über 5 Monaten krank und eine Genesung nicht absehbar. Er will wohl auch in Pension gehen. Wie lange ist es eigentlich zumutbar, dass man seinen Vorgesetzten vertritt? Ich bekomme ja keinen € mehr und habe langsam die Faxen dicke, sprich ich fühle mich jetzt auch ausgebrannt. Es wird einem ja auch null gedankt, alles selbstverständlich..
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#2

Es gibt keine pauschale Obergrenze. Soweit die Abwesenheitsvertretung Teil der übertragenen Aufgaben sind, sind diese Tätigkeiten abgedeckt (siehe auch BAG, Urt. v. 16.4.2015 – 6 AZR 242/14).

Bei sehr langer Dauer und deutlichen Missverhältnis zwischen der Eingruppierung der dauerhaft übertragenen Aufgaben und den Aufgaben in der Vertretungsrolle kann man zwei Argumentationslinien aufbauen. Beide sind aber so noch nicht von Rechtsprechung bestätigt. Zum einen kann die Übertragung dieser Aufgabe gegen billiges Ermessen verstoßen, wenn die Situation sehr lange andauert und desto höher der Unterschied in den Entgeltgruppen ist.
Zum anderen kann man m.E. nach vertreten, dass bei mehrjähriger dauerhafter Vertretung es sich nicht mehr herausmittelt. Es also irgendwann als eine Übertragung höherwertiger Tätigkeit zu bewerten ist. Bei 5 Monaten bei weitem noch nicht. Bei 5 Jahren wird sich kaum noch begründen lassen, dass es keine Auswirkungen auf die Eingruppierung haben sollte.

Entscheidend ist zum einen ob man die Position anstrebt oder nicht und wie das Verhältnis mit den Vorgesetzten ist. Auch wenn kein Anspruch auf Abgabe der Vertretung besteht, mag der Arbeitgeber wenig Interesse haben, dass jemand leitet der es nicht will. Soweit Überstunden/Plusstunden aufgebaut sind, kann man auch deren Abbau vorantreiben.
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#3

(13.06.2025, 17:09)Gast schrieb:  Es gibt keine pauschale Obergrenze. Soweit die Abwesenheitsvertretung teil der übertragenen Aufgaben sind, sind diese Tätigkeiten abgedeckt (siehe auch BAG, Urt. v. 16.4.2015 – 6 AZR 242/14).

Bei sehr langer Dauer und deutlichen Missverhältnis zwischen der Eingruppierung der dauerhaft übertragenen Aufgaben und den Aufgaben in der Vertretungsrolle kann man zwei Argumentationslinien aufbauen. Beide sind aber so noch nicht von Rechtsprechung bestätigt. Zum einen kann die Übertragung dieser Aufgabe gegen billiges Ermessen verstoßen, wenn die Situation sehr lange andauert und desto höher der Unterschied in den Entgeltgruppen ist.
Zum anderen kann man m.E. nach vertreten, dass bei mehrjähriger dauerhafter Vertretung es sich nicht mehr herausmittelt. Es also irgendwann als eine Übertragung höherwertiger Tätigkeit zu bewerten ist. Bei 5 Monaten bei weitem noch nicht. Bei 5 Jahren wird sich kaum noch begründen lassen, dass es keine Auswirkungen auf die Eingruppierung haben sollte.

Entscheidend ist zum einen ob man die Position anstrebt oder nicht und wie das Verhältnis mit den Vorgesetzten ist. Auch wenn kein Anspruch auf Abgabe der Vertretung besteht, mag der Arbeitgeber wenig Interesse haben, dass jemand leitet der es nicht will. Soweit Überstunden/Plusstunden aufgebaut sind, kann man auch deren Abbau vorantreiben.

Vielen Dank für Deine Mühe, aber die Antwort scheint mir stark an Tarifbeschäftigten orientiert zu sein, oder? Ich bin aber Beamter.
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#4

Sorry hatte ich übersehen. Als Beamter wird man dies sogar über Jahre hinnehmen müssen. Da hat man kaum eine Möglichkeit.
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