25.01.2019, 12:20
In Bayern gibt es keine Rechtsgrundlage dass ein Personalratsmitglied an Vorstellungsgesprächen teilnehmen darf.
(24.01.2019, 09:16)Roland schrieb: Aber nicht in Bayern.
Deswegen kann man hier nicht pauschal schreiben, dass der Arbeitsgeber kein Recht hat zu entscheiden, wer vom Personalrat an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen soll.
Sicher muss der AG begründen warum er sich für den eingestellten Bewerber entschieden hat.