Vor 7 Stunden
Hallihallo,
Vor 2 Jahren, bei meiner letzten Stelle, war ich in der Entgeltgruppe 11 eingeordnet. Dann war ich 3 Jahre aus dem Erwerbsleben drausen.
Nun habe ich heute die positive Antwort auf eine neue Stelle bekommen - eine neue Gemeinde.
Nun meine Frage: habe ich eine rechtlichen Anspruch darauf, wieder in die Entgeltgruppe 11 eingestuft zu werden (nach dem Motto "einmal Stufe X - immer Stufe X, dass man nicht tiefer rutschen darf, als man Mal war)?
Vor 2 Jahren, bei meiner letzten Stelle, war ich in der Entgeltgruppe 11 eingeordnet. Dann war ich 3 Jahre aus dem Erwerbsleben drausen.
Nun habe ich heute die positive Antwort auf eine neue Stelle bekommen - eine neue Gemeinde.
Nun meine Frage: habe ich eine rechtlichen Anspruch darauf, wieder in die Entgeltgruppe 11 eingestuft zu werden (nach dem Motto "einmal Stufe X - immer Stufe X, dass man nicht tiefer rutschen darf, als man Mal war)?