Eingruppierung in Entgeltgruppe - tiefere Stufe
#1

Hallihallo,

Vor 2 Jahren, bei meiner letzten Stelle, war ich in der Entgeltgruppe 11 eingeordnet. Dann war ich 3 Jahre aus dem Erwerbsleben drausen.
Nun habe ich heute die positive Antwort auf eine neue Stelle bekommen - eine neue Gemeinde. 

Nun meine Frage: habe ich eine rechtlichen Anspruch darauf, wieder in die Entgeltgruppe 11 eingestuft zu werden (nach dem Motto "einmal Stufe X - immer Stufe X, dass man nicht tiefer rutschen darf, als man Mal war)?
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#2

"Nun meine Frage: habe ich eine rechtlichen Anspruch darauf, wieder in die Entgeltgruppe 11 "
Nein. Wenn man sich nun auf eine Stelle in der Entgeltgruppe X bewirbt bekommt man nun E X.

Stufe ist noch ein weiteres Thema. Aber ich vermute mit Stufe ist hier in der Frage die Entgeltgruppe gemeint.
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#3

Korrekt von dir erfasst:  "Stufe" habe ich falsch verwendet. Ich meinte "Gruppe".


Danke für die schnelle Antwort! Hat mir sehr geholfen.
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