Sind ehrenamtliche Bürgermeister gewählte Ratsmitglieder oder nicht?
Um welches Bundesland geht es?
§ 25 GemO-BW: Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte).
Es würde mich wundern, wenn das in anderen Bundesländern anders wäre, aber das sollte sich im Einzelfall problemlos in der jeweiligen GemO nachlesen lassen...