Bürgermeister werden
#1

Kann der Vorarbeiter eines städtischen Bauhofs als ehrenamtlicher Bürgermeister kandidieren?

Wer weiß was oder wo steht was?
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#2

Ich kann jetzt nur für das Bundesland Bayern sprechen.

Dort ist in der Gemeindeordnung alles geregelt. Speziell im Art. 31 Abs. 3.

(3) 1 Ehrenamtliche Bürgermeister oder ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder in einer Gemeinde können nicht sein:
1. Beamte und leitende oder hauptberufliche Angestellte dieser Gemeinde,
2. Beamte und leitende oder hauptberufliche Angestellte einer Verwaltungsgemeinschaft, der die Gemeinde angehört,
3. leitende Beamte und leitende Angestellte von juristischen Personen oder sonstigen Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist; eine Beteiligung am Stimmrecht genügt, Beamte und Angestellte der Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit Fragen der Rechtsaufsicht befaßt sind, ausgenommen der gewählte Stellvertreter des Landrats.2 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Beamte während der Dauer des Ehrenamts ohne Dienstbezüge beurlaubt ist oder wenn seine Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis wegen der Wahl in eine gesetzgebende Körperschaft ruhen; dies gilt für Angestellte entsprechend. 3 Ein Landrat kann nicht ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied einer kreisfreien Gemeinde sein. 4 Ein ehrenamtlicher Bürgermeister kann nicht berufsmäßiger Bürgermeister einer anderen Gemeinde sein.

Siehe Link.

Bayer. Gemeindeordnung - ehrenamtl. Bürgermeister
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#3

Zu beachten ist bloss die Trennung von Amt und Mandat, s.h. man darf nicht in derselben Gemeinde ein politisches Amt wahrnehmen (hier Bürgermeister) und Angestellter sein. Soweit ich dich verstanden habe, bist du ja auf einem städtischen Bauhof angestellt und möchtest in einer anderen Gemeinde als ehrenamtl. Bürgermeister kandidieren. Kein Problem, weil kein Interessenkonflikt. Sollte in jedem Bundesland so in der Gemeindeordnung geregelt sein.

Steffi
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#4

Mich würde noch mehr interessieren, wie das mit den Arbeitszeiten zu vereinbaren ist. Die ehrenamtlichen Bürgermeister werden ja meist dann benötigt, wenn normal zu arbeiten ist. Ich rede nicht von hauptamtlichen Bürgermeistern, sondern eher von ehrenamtlichen einer freien Gemeinde.
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#5

Ehrenamtliche Bürgermeister gibt es ja eigentlich (zumindest hier in BW) nur ganz vereinzelt in Kleinstgemeinden ohne eigene Verwaltung. Die haben einmal die Woche Sprechstunde z. B. von 19 bis 20 Uhr und alle 1 bis 2 Monate eine Gemeinderatssitzung. Die sonstigen Büroarbeiten kann man abends oder am Wochenwede erledigen.

Wenn tatsächlich mal eine Tätigkeit unbedingt während der Arbeitszeit erledigt werden muss, hat der ehrenamtliche Bürgermeister Anspruch auf Zahlung des Verdienstausfalls.
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#6

Bei uns hier in Thüringen ist das gar nicht so unüblich. Die ehrenamtlichen BM haben aber eben gern mal Vormittags Termine bei den Zweckverbänden (Werksausschuss) oder im Kreistag, bei Firmen, Ämtern und Behörden... Da würde mich das Arbeitszeitmodell mal interessieren. Man müsste ja größtmöglich flexibel sein.
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#7

Am besten möglichst wenig flexibel. Denn nur dann besteht ein Anspruch auf Freistellung mit Ausgleich Verdienstausfall. Bei völliger Flexibilität entsteht ggf. kein Verdienstausfall, weil die Arbeit zu anderen Zeiten nachgeholt werden kann. Wobei es inzwischen wohl einige Regelungen gibt die dem Rechnung tragen.
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