Reisekostenrechner öffentlicher Dienst Beta-Version

Mit diesem Reisekostenrechner können Beschäftigte im öffentlichen Dienst die voraussichtliche Erstattung einer Dienstreise nach den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) überschlägig berechnen.

1. Pauschalen (editierbar)

Praxiswert nach BRKG (Höchstbetrag beachten)
Betrag entspricht den steuerlich anerkannten Pauschalen und wird im öffentlichen Dienst regelmäßig angewendet.
Nicht in allen Landesreisekostengesetzen zulässig – bitte Rechtslage prüfen.

2. Reisedaten

Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen, tariflichen oder dienstlichen Regelungen sowie die Entscheidung der zuständigen Abrechnungsstelle.

Reisekostenabrechnung im öffentlichen Dienst – Erläuterung

Dienstreisen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden in der Regel nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) oder den entsprechenden Landesreisekostengesetzen (LRKG) abgerechnet.

Tarifverträge wie der § 23 TVöD sowie der TV-L verweisen auf die Anwendung der reisekostenrechtlichen Vorschriften.

Häufige Fragen (FAQ)

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