Reisekostenrechner öffentlicher Dienst Beta-Version
Mit diesem Reisekostenrechner können Beschäftigte im öffentlichen Dienst die voraussichtliche Erstattung einer Dienstreise nach den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) überschlägig berechnen.
1. Pauschalen (editierbar)
2. Reisedaten
Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen, tariflichen oder dienstlichen Regelungen sowie die Entscheidung der zuständigen Abrechnungsstelle.
Reisekostenabrechnung im öffentlichen Dienst – Erläuterung
Dienstreisen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden in der Regel nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) oder den entsprechenden Landesreisekostengesetzen (LRKG) abgerechnet.
- Fahrtkosten: Erstattung tatsächlicher Kosten oder Kilometerpauschale.
- Verpflegungsmehraufwand: Pauschalen nach Abwesenheitsdauer.
- Übernachtungskosten: Grundsätzlich beleggebunden, ggf. Pauschalen.
Tarifverträge wie der § 23 TVöD sowie der TV-L verweisen auf die Anwendung der reisekostenrechtlichen Vorschriften.
Häufige Fragen (FAQ)
- Gilt der Rechner auch für Landesbedienstete?
Ja, jedoch können Abweichungen bestehen. Bitte prüfen Sie das jeweilige Landesrecht. - Sind die Beträge verbindlich?
Nein. Verbindlich ist ausschließlich die Entscheidung der abrechnenden Stelle.
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