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Geschrieben von: Gast, 22.10.2024, 14:05, Forum: TVöD, Antworten (3)

"Gemäß § 16 des TVöD werden Beschäftigte in der Regel in Stufe 1 eingestuft, wenn keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Meine Frage bezieht sich auf die Einstufung von Neueinsteiger*innen direkt nach dem Studium, die jedoch während ihres Studiums in einem relevanten Bereich als studentische Hilfskraft (bis zu 15 Stunden pro Woche) tätig waren. Kann diese Tätigkeit, insbesondere bei einer Dauer von mindestens einem Jahr, als einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden, sodass eine Einstufung in Stufe 2 möglich ist? Falls ja, welche Kriterien müssen dabei zusätzlich erfüllt werden?"
Das Ziel der Frage ist, Klarheit darüber zu erlangen, ob und wie studentische Tätigkeiten für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden können, insbesondere bei Neueinsteigern.

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Geschrieben von: Gast, 22.10.2024, 08:29, Forum: Landesbeamte, Antworten (3)

Ein Beamter/Lehrer gewinnt vom Land Baden Württemberg einen Geldpreis!
Darf er diesen annehmen?

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Geschrieben von: Gast, 22.10.2024, 08:03, Forum: TVöD, Antworten (2)

Welche Eingruppierung ist für Fahrer des Landrats möglich?

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Geschrieben von: Gast, 21.10.2024, 19:32, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,
ich bin Rechtsfachwirtin und soll nun E9a eingestuft werden (Stufe 1).

Dabei stellt sich mir die Frage, ob ich nach 13 Jahren Berufserfahrung beim Anwalt wirklich Stufe 1 eingestuft werde, nicht aber 3?

Ggf kann mir dazu jemand was sagen?

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Geschrieben von: Gast, 21.10.2024, 18:58, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo, wir als PR haben eine Personalmaßnahme zum dritten Mal abgelehnt. Der BM hat den GR in einem Gespräch darüber informiert und sich nun an den VGH gewandt um einen neutralen „Schiedsgerichtsleiter“ bestellt zu bekommen. Wir als PR haben auf einer Schulung gelernt, dass wir uns auch an den GR als oberstes Gemeindeorgan wenden können… und ihm das Gespräch angeboten. Das gefällt dem BM nun nicht… er fordert die Rechtsgrundlage… 
Kann er dieses informative Gespräch an den GR wie wir (der PR) es nennen verbieten? 
Für Antworten sind wir dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 21.10.2024, 14:56, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Was verdient eine Diätassistentin und wieviel Zulage für Wochenenddienst und Feiertagsdienst erhält sie?

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Geschrieben von: Gast, 21.10.2024, 12:54, Forum: TV-V, Antworten (1)

Ist es richtig, dass die Stellen insgesamt im TV-V schlechter bewertet werden als im TVÖD? Bei uns wurden alle Stellen im TV-V rückgruppiert zwischen einer bis drei Entgeltgruppen.

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Geschrieben von: Gast, 20.10.2024, 20:42, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Bei welchen Fortbildungen kann man mehr Gehalt im Bauhof bekommen? Also von E5 auf E6 TVöD.

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Geschrieben von: Gast, 20.10.2024, 13:28, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo,
ich arbeite seit 23 Jahren als Stellvertretende Leitung in einer gemeindlichen Kita. Meine Position gefällt mir, mein Beruf macht mir viel Freude. Ich bin 63 Jahre alt und ich erwäge, entweder in Altersteilzeit zu gehen oder meine wöchentliche Abeitszeit auf 30, max. 32 Stunden zu minimieren, um den Anforderungen bis zum Rentenantritt (66, 6) gewachsen zu sein. Nun heißt es plötzlich, dass die wöchentliche Arbeitszeit der Leitung und Stellvertretung mindestens 35 Stunden wöchentlich seien. Meine Möglichkeit: Entweder ich akzeptiere das oder gebe die Position ab. Das Gehalt einer Erzieherin ist jedoch so gering, dass ich weder 30 Stunden wöchentlich arbeiten noch in Altersteilzeit gehen kann. Ich bin etwas erstaunt über die Vorgehensweise, die vorherige (seit 2 Jahren ist die Stelle neu besetzt) Leitung arbeitete auch 32 Stunden wöchentlich, das war kein Problem.
Unser Haus ist gut besetzt, deshalb mir nicht klar, wo das Problem ist. Die Zeiten hätten sich nun mal verändert, hieß es. Perplex über diese Aussage möchte ich fragen, ob das rechtens ist.
Über eine Antwort bin ich dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 20.10.2024, 12:21, Forum: Sparkassen, Antworten (1)

Hallo,
Ich bin vor 19 Jahren als Quereinsteigerin nach meiner Ausbildung als Bürokauffrau bei der Sparkasse angefangen.
Ich habe dort eine interne Stelle 14 Jahre gehabt mit Entgeltgruppe 6.
Aufgrund von Mobbing musste ich dann in den Markt, obwohl ich das nie wollte und ja auch nicht gelernt habe. 
Ich habe bis heute meine Gruppe behalten und wurde nicht auf Entgeltgruppe 5 runtergestuft wie meine Kollegen, die auch von im Service sind und sogar eine Bankausbildung abgeschlossen haben. 
Grund war, weil ich mich nicht hab umsetzen lassen, sondern weil ich gehen musste (ich war die Gemobbte).

Finde das komisch, denn wenn sich jemand auf Wunsch umsetzen lässt, wird er runtergestuft.

Freue mich natürlich, aber gegenüber den Kollegen ist das schon unfair.

Ich würde gerne wissen, ob das wirklich der Grund sein kann und dass man mir deshalb die Gruppe nicht mehr wegnehmen kann?

Lg

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Geschrieben von: Michaelw, 20.10.2024, 10:45, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hallo liebes Forum,
ich muß hier mal meinen Frust ablassen.
Ich war vor kurzem im Bürgeramt und habe meinen alten Pkw endgültig still gelegt, weil dieser defekt war und von mir verkauft wurde.
Gleichzeitig habe ich mein Kennzeichen reservieren lassen, um es an meinem neuen Gebrauchten zu benutzen.

Auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle wurde mir mitgeteilt, dass mein Kennzeichen auf mich als Halter auf mein altes Auto reserviert wurde und nur auf dieses Fahrzeug angemeldet werden kann.

Auf erneuter Anfrage beim Bürgeramt bekam ich als Antwort, dass diese das Kennzeichen nur auf den Halter reserviert haben und nicht auf meinen alten PKW.

Irgendwer hat Mist gebaut und hat keine Lust dies zu ändern.
Per Telefon wird man abgewimmelt und Per Email bekommt man blöde Antworten, wie das geht nicht.
Tolle moderne bürgernahe Verwaltung

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Geschrieben von: Gast, 20.10.2024, 10:25, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich sitze seit 1.10. auf einer neu geschaffenen Stelle bei der Stadt. Diese nennt sich Koordinator der Betreuungsangebote an Schulen (Ganztag und verlässliche Grundschule).

Bin direkt der Sachgebietsleitung unterstellt, die meine Tätigkeiten bisher ausgeübt hat. Da es jedoch zu umfangreich wurde, wurde nun meine Stelle geschaffen.

Ich soll an sich eigentlich alle Aufgaben übernehmen, natürlich in "enger Zusammenarbeit" mit der Sachgebietsleitung. 
Die Stellenbeschreibung ist sehr umfangreich und gleichzeitig wenig aussagekräftig.

Sie versucht aktuell, mir so viele Aufgaben wie möglich zu übetragen habe ich das Gefühl. So soll ich z.B. Gefährdungseinschätzungen der Arbeitsplätze in der verlässlichen Grundschule übernehmen, obwohl das laut Intranet eindeutig Aufgabe der Führungskräfte ist, welche ich ausdrücklich nicht bin.

Es wurde mehrfach betont, dass ich keine leitenden Tätigkeiten ausüben werde und quasi mit den Mitarbeitern auf einer Stufe stehe (Mitarbeiter: S2, ich: S14...)
Ich sei ja lediglich koordinierend tätig.

Soll aber das komplette Tagesgeschäft managen (Dienstpläne, Vertretungen, Sicherstellung des Betriebs, Springerfunktion, Freigabe von Bestellungen (Budget), und fachlicher Ansprechpartner sein, Teamsitzungen durchführen...es handelt sich um ungelernte Kräfte/ Quereinsteiger.

Ich "koordiniere" 20 Schulen mit ca. 1400 Anmeldungen für die Betreuungsangebote. 
Die Ganztagsschulen haben eigene Leitungskräfte, welche mit S16 Eingruppiert sind. Welche Aufgaben ich in diesem Bereich übernehmen soll, ist mir nicht ganz klar...

Personalgespräche übernimmt die Sachgebietsleitung. Wobei ich in meiner ersten Woche auch ein LOB verschriftlichen musste,  welches dann natürlich die Leitung unterschrieben hat.

Alles in allem habe ich das Gefühl, dass ich mehr Aufgaben übernehmen soll, die ja mindestens Richtung stellv. Leitung gehen, aber nicht dafür bezahlt werde.

Meine Kollegin, die sich Personalkoordinatorin schimpft, ist einige Stufen über mir eingruppiert. Auch von ihr soll ich Aufgaben übernehmen.

Da die Stelle ganz neu ist und es wenig Vergleiche gibt....habe zumindest keine derartigen Stellen gefunden / gesehen / davon gehört...bin ich etwas ratlos.

Möchte nicht direkt quer schießen, aber auch nicht lauter Aufgaben aufgehalst bekommen, die dann nachher selbstverständlich bei mir liegen, aber ich nicht entsprechend dafür vergütet werde....

Hat jemand Erfahrungswerte in diesem Bereich? 

Danke!

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Geschrieben von: Paula, 20.10.2024, 09:28, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

In was transportiert ihr eure bayrische VSV? 

Die ist ja doch umfangreicher wie andere. Bei mir sinds jetzt 6 Sonderformatordner. 

Habt ihr eine Empfehlung für Koffer, Korb oder ähnliches? Wollte eigentlich nicht gleich über 100euro nur dafür ausgeben Sad
Zusätzliche Schulbücher und großen Ordner hat man mit Sicherheit ja auch noch.

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Geschrieben von: Gast, 19.10.2024, 14:54, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

ich wurde beauftragt ein Arbeitszeugnis zu erstellen.
Bin 9b, gehört das in meine Eingruppierung?

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Geschrieben von: Gast, 19.10.2024, 10:27, Forum: TV-L, Antworten (11)

Ich bin als Jutizvollzugs-Beschäftigter im Werkdienst angestellt. Voraussetzung ist der Meistertitel in einem Handwerksberuf. Ich bin Maler und Lackierer Meister, was mit dem Bachelor Abschluss gleichzusetzen ist (Bachelor Professional). Ich bilde in einem Jugendvollzug Gefangene aus. In meiner Werkhalle habe ich zehn Teilnehmer. Ich bin alleine ohne Werkaufsicht. Zu meinen Aufgaben gehören die Buchungen, Beurteilungen, anlernen, Kontrolle der und Bewertung der Aufgaben, Beaufsichtigung der Toiletten gänge, Meldungen, Konflikt Gespräche, erzieherische Maßnahmen, Sanktionen.
Ich bin aktuell in der Entgeldgruppe 8 TV L eingruppiert. Müsste ich nicht eigentlich in die Entgeldgruppe 10 eingruppiert werden?
Lg.

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