Mutterschutz im TVöD: Rechte, Pflichten, Schutzfristen & Mustertexte
Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach TVöD genießen einen umfassenden Schutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Hier erhalten Sie eine kompakte, praxisnahe Übersicht aller wichtigen Punkte.
1. Rechtliche Grundlage
Der Mutterschutz im öffentlichen Dienst richtet sich in erster Linie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Der TVöD enthält ergänzende Hinweise, verweist aber im Wesentlichen auf die gesetzlichen Regeln. Das MuSchG gilt für:
- Tarifbeschäftigte nach TVöD (VKA, Bund, TVöD-K, TVöD-B)
- Teilzeitbeschäftigte
- Befristet Beschäftigte
- geringfügig Beschäftigte (Minijob)
2. Mutterschutzfristen
- 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin (Beschäftigungsverbot, freiwillige Arbeitsaufnahme möglich)
- 8 Wochen nach der Geburt (Arbeitsverbot zwingend)
- 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie bei Kindern mit Behinderung
3. Gefährdungsbeurteilung (Pflicht der Dienststelle)
Jede Dienststelle muss unabhängig vom Vorliegen einer Schwangerschaft für jeden Arbeitsplatz prüfen, ob dort Gefährdungen vorliegen (z. B. körperliche Belastungen, Chemikalien, Infektionsrisiken, Zeitdruck, Nachtarbeit). Sobald die Schwangerschaft gemeldet wird, muss der Arbeitgeber die Beurteilung konkretisieren und ggf. Schutzmaßnahmen ergreifen.
4. Mutterschutz in typischen TVöD-Bereichen (Bauhof, Pflege, Kita, Verwaltung)
Je nach Einsatzbereich unterscheiden sich die Risiken und zulässigen Tätigkeiten deutlich. Hier eine Übersicht:
4.1 Bauhof
- Keine schweren körperlichen Tätigkeiten
- Kein Heben über 5 kg regelmäßig / 10 kg gelegentlich
- Keine Tätigkeiten mit starken Erschütterungen (Fahrzeuge, Maschinen)
- Keine Tätigkeiten an schadstoffbelasteten Arbeitsplätzen
- Oft: frühzeitige Umsetzung in Verwaltungstätigkeiten
4.2 Pflege (TVöD-K / TVöD-B)
- Kein Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr (z. B. MRSA, Norovirus, Tuberkulose)
- Keine Tätigkeiten mit Körperkontakt zu Patienten, wenn Übertragungsrisiken bestehen
- Kein Heben/Tragen schwerer Lasten (Patienten)
- Oft: Beschäftigungsverbot oder Umsetzung in Dokumentationsbereiche
4.3 Kita (TVöD-SuE)
- Kein Kontakt zu Kindern unter 3 Jahren, wenn kein ausreichender Immunschutz besteht (z. B. Cytomegalie)
- Keine Tätigkeiten in Wickelbereichen
- Oft: Tätigkeitswechsel notwendig
4.4 Verwaltung
- In der Regel gute Weiterbeschäftigung möglich
- Keine Nachtarbeit, Mehrarbeit oder gefährlichen Tätigkeiten
- Oft: Anpassung der Arbeitszeit (Pausen, Homeoffice, Wegfall von Außendienstterminen)
Wichtig: Die Arbeitgeber müssen zuerst versuchen, den Arbeitsplatz schwangerengerecht anzupassen. Erst wenn das nicht möglich ist, greift ein betriebliches Beschäftigungsverbot.
5. Ärztliche und betriebliche Beschäftigungsverbote
Beschäftigungsverbote können sich ergeben aus:
- MuSchG (gesetzliche Verbote)
- Ärztlichem Beschäftigungsverbot (z. B. bei medizinischen Risiken)
- Betrieblichem Beschäftigungsverbot (wenn Gefährdungen nicht abstellbar sind)
Tarifliche Nachteile entstehen dadurch nicht, das TVöD-Gehalt wird vollständig weitergezahlt.
6. Kündigungsschutz
Schwangere und Mütter stehen vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt unter besonderem Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG). Eine Kündigung ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich und bedarf der behördlichen Zustimmung.
7. Teilnahme an Untersuchungen
Freistellung mit Entgeltfortzahlung für alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen.
8. Mitteilung der Schwangerschaft – Muster
Muster für E-Mail
Betreff: Mitteilung der Schwangerschaft Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], hiermit informiere ich Sie gemäß Mutterschutzgesetz über meine Schwangerschaft. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der [Datum]. Ich bitte um Berücksichtigung im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und um Information bezüglich der weiteren Schritte. Mit freundlichen Grüßen [Name]
Muster für schriftliche Mitteilung
Mitteilung nach Mutterschutzgesetz Hiermit teile ich Ihnen meine Schwangerschaft mit. Der voraussichtliche Entbindungstermin lautet: [Datum]. Ich bitte um Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie um ein entsprechendes Gespräch. Ort, Datum Unterschrift
FAQ – Häufige Fragen zum Mutterschutz im TVöD
Muss ich die Schwangerschaft sofort melden?
Nein – aber je früher Sie melden, desto früher greift der Schutz.
Darf ich trotz Schwangerschaft weiter arbeiten?
Ja, sofern keine Gefahren bestehen. Der Arbeitgeber muss prüfen, anpassen oder umsetzen.
Gilt der Mutterschutz auch im Bauhof, der Pflege oder im Außendienst?
Ja, aber dort kommt es häufiger zu Beschäftigungsverboten oder Umsetzungen.
Bekomme ich trotz Beschäftigungsverbot volles Gehalt?
Ja, das Mutterschutzgesetz garantiert eine vollständige Entgeltfortzahlung.
Kann ich zu einer Umsetzung gezwungen werden?
Ja, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies erfordert. Eine Schlechterstellung im Entgelt ist unzulässig.
Beispielhafte Themen in unseren Foren:
- Schwanger als Gärtnerin beim Bauhof
- Zulage im Berufsverbot TVöD SuE
- Jahressonderzahlung TVÖD - Kommune - Schwangere

