Leistungsentgelt in der Praxis (TVöD)
Das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD ist oft Anlass für Diskussionen – insbesondere wegen der schwierigen Umsetzung in der Praxis. Während die tariflichen Grundlagen festgelegt sind, gibt es bei der konkreten Ausgestaltung große Unterschiede zwischen den Dienststellen. Hier erfährst du, worauf es ankommt.
Wie wird das System eingeführt?
Die Ausgestaltung erfolgt auf betrieblicher Ebene – durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Eine Einführung durch einseitige Anordnung des Arbeitgebers ist nicht zulässig. Personalrat oder Betriebsrat müssen zustimmen.
Wie werden die Ziele festgelegt?
Die Leistungsprämie basiert in der Regel auf Zielvereinbarungen. Diese müssen:
- freiwillig sein,
- konkret und überprüfbar formuliert werden,
- innerhalb der regulären Arbeitszeit erreichbar sein.
Beispiel: "Erhöhung der Bürgerzufriedenheit in der Abteilung X um 10 %" kann als Ziel dienen, wenn es messbar ist (z. B. durch Befragung).
Welche Formen des Leistungsentgelts gibt es?
- Leistungsprämie: einmalige Zahlung, meist jährlich
- Leistungszulage: befristete, monatliche Zusatzvergütung
- Erfolgsprämie: bei wirtschaftlichem Erfolg der Einrichtung (selten)
Wie erfolgt die Bewertung?
Leistung wird entweder durch den Vergleich mit Zielvereinbarungen oder durch eine systematische Leistungsbewertung festgestellt. Kriterien können z. B. sein:
- Termintreue
- Qualität der Arbeit
- Eigeninitiative
Die Bewertung muss transparent und nachvollziehbar sein.
Wer entscheidet über die Auszahlung?
Eine betriebliche Kommission überwacht das System und berät bei Beschwerden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel einmal jährlich (meist im Folgejahr) aus einem festen Budget (z. B. 2 % der ständigen Monatsentgelte).
Was passiert, wenn kein System vorhanden ist?
Manche Dienststellen haben noch kein Leistungsentgeltsystem eingeführt. Trotzdem besteht die Verpflichtung, das dafür vorgesehene Budget zu verwenden – z. B. über das alternative Entgeltanreiz-System nach § 18a TVöD.
Alternative: Entgeltanreiz-System (§ 18a TVöD)
Statt individueller Leistungsprämien kann das Budget auch verwendet werden für:
- Zuschüsse für Jobtickets
- Zuschüsse zur Gesundheitsförderung
- Sachbezüge oder Gutscheine
Die Regelungen müssen in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung festgelegt sein.
Fakten, Zahlen und Beispiele
Laut einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung lehnen über 60 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst das Leistungsentgelt ab oder stehen ihm kritisch gegenüber. In der Praxis zeigen sich große Unterschiede:
- In manchen Kommunen wird das gesamte Budget ausgeschüttet – in anderen bleibt es teilweise ungenutzt.
- Oft erhalten nur 20–30 % der Beschäftigten überhaupt ein Leistungsentgelt.
- Die Höhe der Leistungsprämie variiert stark – von einmalig 100 € bis hin zu 1.000 € oder mehr.
Beispiel: In einer Stadtverwaltung mit 200 Beschäftigten stehen jährlich rund 120.000 € (ca. 2 % des Vorjahresentgelts) zur Verfügung. Je nach System kann das Budget:
- gleichmäßig auf alle Beschäftigten verteilt werden (z. B. pauschal 600 €)
- oder gezielt leistungsbezogen (z. B. 1.200 € an 100 Mitarbeitende) ausgezahlt werden.
Solche Verteilungen führen immer wieder zu Diskussionen über Gerechtigkeit und Transparenz.
Leistungsentgelt-Rechner
Der folgende Rechner bietet eine vereinfachte Orientierungshilfe zur Berechnung des Leistungsentgelts nach TVöD mit einem pauschalen Leistungsbudget von 2 %. Für eine exakte Berechnung sind jedoch individuelle Vertragsbedingungen und dienststellenspezifische Regelungen zu berücksichtigen.
Leistungsentgelt-Rechner (TVöD) Beta-Version
Fazit
Ob das Leistungsentgelt im TVöD in der Praxis motivierend wirkt oder als willkürlich empfunden wird, hängt entscheidend von der Umsetzung vor Ort ab. Beschäftigte sollten sich aktiv beteiligen, Fragen stellen und bei Unklarheiten auch den Personalrat einbeziehen.