Leistungsentgelt in der Praxis (TVöD)

Das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD ist in vielen Dienststellen ein Dauerthema. Während die rechtlichen Grundlagen feststehen, unterscheidet sich die konkrete Umsetzung erheblich.

Diese Seite zeigt, wie das Leistungsentgelt tatsächlich angewendet wird, welche Spielräume bestehen und wo typische Konfliktpunkte liegen.

Wie wird das Leistungsentgelt eingeführt?

Die Einführung erfolgt ausschließlich über eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung. Eine einseitige Einführung durch den Arbeitgeber ist unzulässig; Personal- oder Betriebsrat müssen zustimmen.

Wie werden Ziele festgelegt?

Leistungsprämien beruhen in der Regel auf Zielvereinbarungen. Diese müssen:

Welche Formen des Leistungsentgelts gibt es?

Wie erfolgt die Leistungsbewertung?

Die Bewertung erfolgt entweder anhand der Zielerreichung oder über eine systematische Leistungsbewertung. Typische Kriterien sind:

Häufige Fragen zum Leistungsentgelt

Habe ich einen Anspruch auf Leistungsentgelt?

Nein. Ein individueller Anspruch auf eine bestimmte Höhe besteht nicht. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, das vorgesehene Budget zu verwenden.

Bekomme ich Leistungsentgelt bei Krankheit?

Eine Krankheit schließt Leistungsentgelt nicht automatisch aus. Maßgeblich sind die Regelungen der jeweiligen Dienst- oder Betriebsvereinbarung.

Was passiert, wenn es kein System gibt?

Auch ohne vereinbartes System muss das Budget grundsätzlich verwendet werden, z. B. über das alternative Entgeltanreiz-System nach § 18a TVöD.

Leistungsentgelt berechnen – Beispielrechnung

Der folgende Rechner bietet eine vereinfachte Orientierung, wie hoch ein mögliches Leistungsentgelt ausfallen könnte.

Hinweis: Maßgeblich sind immer die konkrete Dienstvereinbarung und die tatsächliche Budgetverteilung.

Leistungsentgelt-Rechner (TVöD) Beta

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Praxisbeispiele

Fazit

Ob das Leistungsentgelt als fair oder willkürlich empfunden wird, entscheidet sich nicht im Tarifvertrag, sondern in der konkreten Umsetzung vor Ort.

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