Jobcenter im öffentlichen Dienst
Das Jobcenter ist eine zentrale Einrichtung im öffentlichen Dienst und zuständig für die Betreuung von Bürgergeld-Empfängern (ehemals Arbeitslosengeld II). Für Beschäftigte bietet die Arbeit im Jobcenter vielfältige Aufgaben – von der Sachbearbeitung bis zur Arbeitsvermittlung – sowie sichere Arbeitsbedingungen nach Tarifrecht.
Jobcenter unterstützen Arbeitsuchende umfassend: von der Leistungsgewährung über Eingliederungsmaßnahmen bis hin zur Begleitung bei persönlichen Herausforderungen wie etwa Schulden, gesundheitlichen Problemen oder Weiterbildung.
Aufgaben der Jobcenter
Die Aufgaben im Jobcenter sind vielseitig und reichen von der Leistungsgewährung bis zur individuellen Betreuung von Arbeitssuchenden. Je nach Tätigkeitsschwerpunkt unterscheiden sich die konkreten Aufgaben deutlich.
- Bewilligung von Bürgergeld und ergänzenden Leistungen
- Beratung von Arbeitssuchenden sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote
- Vermittlung in Arbeit und Förderung von Eingliederungsmaßnahmen
- Unterstützung bei persönlichen oder sozialen Problemen
Typische Stellen im Jobcenter
Im Jobcenter gibt es verschiedene Tätigkeitsbereiche. Die Arbeit unterscheidet sich je nach Funktion erheblich – sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich Verantwortung und Eingruppierung. Auch ein Quereinstieg ins Jobcenter ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Leistungssachbearbeiter (Bürgergeld)
- Arbeitsvermittler / Fallmanager
- Sachbearbeitung im Bereich Eingliederungsleistungen
- Teamleitung oder Fachkoordination
Organisationsformen: Gemeinsame Einrichtungen und kommunale Träger
In Deutschland existieren zwei Formen von Jobcentern:
- Gemeinsame Einrichtungen (GE): betrieben durch
- den jeweiligen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt und
- die Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Kommunale Jobcenter (zugelassene kommunale Träger, zkT): allein vom Landkreis oder einer kreisfreien Stadt getragen.
Diese Unterscheidung ist auch für Beschäftigte relevant, da sich daraus unterschiedliche Arbeitgeber, Tarifverträge und interne Strukturen ergeben.
Wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) unabhängig von kommunalen Partnern tätig ist, spricht man nicht von einem Jobcenter.
Tarifverträge und Gehalt
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter sind Teil des öffentlichen Dienstes. Welcher Tarifvertrag gilt, hängt vom jeweiligen Träger ab:
- Kommunen / Landkreise: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Kommunen (TVöD VKA)
- Stadtstaaten / Länder: Tarifvertrag der Länder (TV-L)
- Bundesagentur für Arbeit: Tarifvertrag für die BA (TV-BA)
Der TVöD VKA gilt in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Mehr Informationen finden Sie hier: Verdienstmöglichkeiten im Jobcenter.
Beamte im Jobcenter
In vielen kommunalen Jobcentern arbeiten neben Tarifbeschäftigten auch Beamte. Da das Beamtenrecht von den Bundesländern geregelt wird, unterscheiden sich Beamtenbesoldung, Wochenarbeitszeit und Aufstiegsmöglichkeiten je nach Bundesland.
Die Bundesagentur für Arbeit beschäftigt hingegen überwiegend Arbeitnehmer.
Arbeitsbedingungen und Personalvertretung
Die Beschäftigten im Jobcenter werden durch den Personalrat im öffentlichen Dienst vertreten. Für gemeinsame Einrichtungen gelten die Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (§ 44h Abs. 1 SGB II) entsprechend.
Weiterführende Informationen:
- Verdienstmöglichkeiten im Jobcenter
- Arbeitsschutz in Jobcentern
- Psychische Belastung der Beschäftigten
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