Jobcenter im öffentlichen Dienst

Jobcenter sind zentrale Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und bieten umfassende Unterstützung für Arbeitsuchende. Ihre Aufgaben reichen von der Leistungsgewährung über Eingliederungsmaßnahmen bis hin zur Begleitung bei persönlichen Herausforderungen wie etwa Suchthilfe oder Weiterbildung.

Aufgaben der Jobcenter

Zu den Hauptaufgaben gehören:

Organisationsformen: Gemeinsame Einrichtungen und kommunale Träger

In Deutschland existieren zwei Formen von Jobcentern:

  1. Gemeinsame Einrichtungen (GE): betrieben durch
    • den jeweiligen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt und
    • die Bundesagentur für Arbeit (BA)
  2. Kommunale Jobcenter (zugelassene kommunale Träger, zkT): allein vom Landkreis oder einer kreisfreien Stadt getragen.

Wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) unabhängig von kommunalen Partnern tätig ist, spricht man nicht von einem Jobcenter.

Tarifverträge und Gehalt

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter sind Teil des öffentlichen Dienstes. Welcher Tarifvertrag gilt, hängt vom jeweiligen Träger ab:

Der TVöD VKA gilt in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Beamte im Jobcenter

In vielen kommunalen Jobcentern arbeiten neben Tarifbeschäftigten auch Beamte. Da das Beamtenrecht von den Bundesländern geregelt wird, unterscheiden sich Beamtenbesoldung, Wochenarbeitszeit und Aufstiegsmöglichkeiten je nach Bundesland. Die Bundesagentur für Arbeit beschäftigt hingegen fast ausschließlich Arbeitnehmer.

Arbeitsbedingungen und Personalvertretung

Die Beschäftigten im Jobcenter werden von einem Personalrat vertreten. Für die gemeinsamen Einrichtungen gelten die Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (§ 44h Abs. 1 SGB II) entsprechend. Themen wie Arbeitszeit, Arbeitsschutz und psychische Belastung spielen für die Personalvertretung eine wichtige Rolle.

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