Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten im TVöD – Anspruch, Bezahlung & Muster

Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach TVöD übernehmen häufig ehrenamtliche Verpflichtungen: Feuerwehr, Katastrophenschutz, Gemeinderat, Schöffengericht, Rettungsdienst oder Vorstandsämter in Vereinen. Doch wann besteht ein Anspruch auf Freistellung, wann sogar unter Fortzahlung der Bezüge – und welche Nachweise werden benötigt? Hier finden Sie eine vollständig praxisnahe Übersicht.

1. Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten Normen für Freistellungen im TVöD sind:

Wichtig: § 29 TVöD ist der zentrale Ankerpunkt für Beschäftigte. Er verpflichtet Arbeitgeber zur Freistellung, wenn ein öffentliches Ehrenamt wahrgenommen wird.

2. Arten der Freistellung – bezahlt oder unbezahlt?

2.1 Bezahlte Freistellung

Eine bezahlte Freistellung ist möglich, wenn:

2.2 Unbezahlte Freistellung

Eine unbezahlte Freistellung kommt in Betracht, wenn:

Der Arbeitgeber kann trotzdem freiwillig bezahlte Zeit gewähren – es besteht aber kein Anspruch.

3. Freistellung im TVöD für typische Ehrenämter

3.1 Feuerwehr und Rettungsdienst

Hier bestehen die stärksten Ansprüche. Fast alle Bundesländer verpflichten Arbeitgeber zur Freistellung:

Die Lohnfortzahlung erfolgt durch den Arbeitgeber. Oft kann dieser sich die Kosten vom Träger der Feuerwehr erstatten lassen. Das ist eine behördeninterne Frage und hat keine Auswirkungen auf das Gehalt des Beschäftigten.

3.2 Katastrophenschutz

Auch hier besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung, häufig mit Fortzahlung des Entgelts:

3.3 Ehrenamtliche Richter (Schöffen)

Schöffen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung nach dem GVG und SchöffenG.

Das Gericht setzt die Termine fest, der Arbeitgeber muss freistellen. Die Entschädigung des Gerichts wird nicht mit dem TVöD-Entgelt verrechnet.

3.4 Gemeinderäte, Bürgermeister, Kreistage

Kommunalverfassungen und Gemeindeordnungen regeln die Freistellung.

Typisch:

3.5 Ehrenamt in Vereinen (Sport, Musik, Kultur)

Hier besteht nur ein Anspruch, wenn:

In der Regel gilt: keine bezahlte Freistellung, aber unbezahlte Arbeitsbefreiung ist oft möglich.

4. Nachweispflichten für die Beschäftigten

In der Praxis fordern Dienststellen regelmäßig:

5. Antrag auf Freistellung – Muster

Muster: Freistellung Feuerwehr

Betreff: Antrag auf Freistellung für Feuerwehrdienst

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

hiermit beantrage ich gemäß § 29 TVöD sowie nach dem [Landesfeuerwehrgesetz] die Freistellung
für folgende Tätigkeit: [Einsatz/Übung/Ausbildung] am [Datum] von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit].

Eine Bestätigung der Feuerwehr ist beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen  
[Name]

Muster: Freistellung für Gemeinderatssitzung

Betreff: Freistellung für Sitzung des Gemeinderats

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

hiermit beantrage ich die Freistellung zur Teilnahme an der Gemeinderatssitzung
am [Datum] gemäß Gemeindeordnung [Bundesland] und § 29 TVöD.

Die Einladung liegt bei.

Mit freundlichen Grüßen  
[Name]

6. FAQ – Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf Freistellung für die Feuerwehr?

Ja, in nahezu allen Bundesländern und immer nach § 29 TVöD.

Muss der Arbeitgeber die Freistellung bezahlen?

Ja, wenn das Ehrenamt gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei Vereinen: meist nein.

Darf der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?

Nur in Ausnahmefällen – z. B. wenn keine gesetzliche Grundlage besteht.

Muss ich meinen Arbeitgeber vorher informieren?

Ja, möglichst frühzeitig und mit Nachweisen.

Wer trägt den Verdienstausfall?

Der Beschäftigte erhält sein reguläres Gehalt; der Arbeitgeber kann sich ggf. erstatten lassen.


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