Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten im TVöD – Anspruch, Bezahlung & Muster
Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach TVöD übernehmen häufig ehrenamtliche Verpflichtungen: Feuerwehr, Katastrophenschutz, Gemeinderat, Schöffengericht, Rettungsdienst oder Vorstandsämter in Vereinen. Doch wann besteht ein Anspruch auf Freistellung, wann sogar unter Fortzahlung der Bezüge – und welche Nachweise werden benötigt? Hier finden Sie eine vollständig praxisnahe Übersicht.
1. Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Normen für Freistellungen im TVöD sind:
- § 29 TVöD – Arbeitsbefreiung
- Landesfeuerwehrgesetze (z. B. BHKG NRW, BayFwG)
- Landesgesetze zum Katastrophenschutz
- Landesgesetze zur Kommunalpolitik / zur kommunalen Selbstverwaltung (Gemeinderatsmitglieder)
- Schöffen- und Jugendschöffen-Gesetz
- § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung, sofern nicht tariflich ausgeschlossen)
Wichtig: § 29 TVöD ist der zentrale Ankerpunkt für Beschäftigte. Er verpflichtet Arbeitgeber zur Freistellung, wenn ein öffentliches Ehrenamt wahrgenommen wird.
2. Arten der Freistellung – bezahlt oder unbezahlt?
2.1 Bezahlte Freistellung
Eine bezahlte Freistellung ist möglich, wenn:
- das Ehrenamt gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Schöffe, Gemeinderat),
- das Ehrenamt im öffentlichen Interesse ausgeübt wird (Feuerwehr, Katastrophenschutz),
- eine Freistellung durch Landesgesetze ausdrücklich vorgesehen ist.
2.2 Unbezahlte Freistellung
Eine unbezahlte Freistellung kommt in Betracht, wenn:
- es sich um ein privates Vereinsamt handelt,
- keine gesetzliche Verpflichtung besteht,
- es sich um reine Freizeit-/Hobbytätigkeiten handelt.
Der Arbeitgeber kann trotzdem freiwillig bezahlte Zeit gewähren – es besteht aber kein Anspruch.
3. Freistellung im TVöD für typische Ehrenämter
3.1 Feuerwehr und Rettungsdienst
Hier bestehen die stärksten Ansprüche. Fast alle Bundesländer verpflichten Arbeitgeber zur Freistellung:
- Feuerwehreinsätze (bezahlte Freistellung)
- Übungen (teils bezahlt, teils unbezahlt – abhängig vom Landesrecht)
- Ausbildung (meist bezahlt oder Aufwandsentschädigung)
Die Lohnfortzahlung erfolgt durch den Arbeitgeber. Oft kann dieser sich die Kosten vom Träger der Feuerwehr erstatten lassen. Das ist eine behördeninterne Frage und hat keine Auswirkungen auf das Gehalt des Beschäftigten.
3.2 Katastrophenschutz
Auch hier besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung, häufig mit Fortzahlung des Entgelts:
- THW
- DRK
- ASB
- Johanniter
- Malteser
3.3 Ehrenamtliche Richter (Schöffen)
Schöffen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung nach dem GVG und SchöffenG.
Das Gericht setzt die Termine fest, der Arbeitgeber muss freistellen. Die Entschädigung des Gerichts wird nicht mit dem TVöD-Entgelt verrechnet.
3.4 Gemeinderäte, Bürgermeister, Kreistage
Kommunalverfassungen und Gemeindeordnungen regeln die Freistellung.
Typisch:
- bezahlte Freistellung für Sitzungen
- bezahlte Freistellung für Fraktionsarbeit (zeitlich begrenzt)
- Ersatz der Verdienstausfälle über die Kommune
3.5 Ehrenamt in Vereinen (Sport, Musik, Kultur)
Hier besteht nur ein Anspruch, wenn:
- ein öffentliches Interesse festgestellt ist oder
- eine regionale Sonderregelung existiert.
In der Regel gilt: keine bezahlte Freistellung, aber unbezahlte Arbeitsbefreiung ist oft möglich.
4. Nachweispflichten für die Beschäftigten
In der Praxis fordern Dienststellen regelmäßig:
- offizielle Einladung/Anordnung (Schöffe, Gemeinderat)
- Einsatzbescheinigung (Feuerwehr/THW)
- Bestätigung des Vereins/Verbands
- Denkbare: Liste der Übungstermine
5. Antrag auf Freistellung – Muster
Muster: Freistellung Feuerwehr
Betreff: Antrag auf Freistellung für Feuerwehrdienst Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], hiermit beantrage ich gemäß § 29 TVöD sowie nach dem [Landesfeuerwehrgesetz] die Freistellung für folgende Tätigkeit: [Einsatz/Übung/Ausbildung] am [Datum] von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit]. Eine Bestätigung der Feuerwehr ist beigefügt. Mit freundlichen Grüßen [Name]
Muster: Freistellung für Gemeinderatssitzung
Betreff: Freistellung für Sitzung des Gemeinderats Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], hiermit beantrage ich die Freistellung zur Teilnahme an der Gemeinderatssitzung am [Datum] gemäß Gemeindeordnung [Bundesland] und § 29 TVöD. Die Einladung liegt bei. Mit freundlichen Grüßen [Name]
6. FAQ – Häufige Fragen
Habe ich einen Anspruch auf Freistellung für die Feuerwehr?
Ja, in nahezu allen Bundesländern und immer nach § 29 TVöD.
Muss der Arbeitgeber die Freistellung bezahlen?
Ja, wenn das Ehrenamt gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei Vereinen: meist nein.
Darf der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?
Nur in Ausnahmefällen – z. B. wenn keine gesetzliche Grundlage besteht.
Muss ich meinen Arbeitgeber vorher informieren?
Ja, möglichst frühzeitig und mit Nachweisen.
Wer trägt den Verdienstausfall?
Der Beschäftigte erhält sein reguläres Gehalt; der Arbeitgeber kann sich ggf. erstatten lassen.
Beispielhafte Themen in unseren Foren:

