Besoldungsgruppe A 10: Karriere, Aufgaben und Gehalt im gehobenen Dienst

Die Besoldungsgruppe A 10 markiert eine wichtige Karrierestufe im gehobenen Dienst (Qualifikationsebene 3) der Kommunen, Länder und des Bundes. Sie wird in der Regel durch Beförderung aus A 9 erreicht und qualifiziert Beamte für verantwortungsvolle Sachbearbeitungsaufgaben und die Leitung kleinerer Fachbereiche.

A 10 im Überblick

  • Laufbahngruppe: Gehobener Dienst / Qualifikationsebene 3 (QE3)
  • Amtsbezeichnung: Oberinspektor / Oberinspektorin
  • Art des Amtes: Beförderungsamt (Nichttechnischer Dienst) oder Eingangsamt (Technischer Dienst)
  • Nächste Stufe (1.3): Aufstieg nach A 11 (Amtmann / Amtfrau)

Laufbahn und Amtsbezeichnungen in A 10

In der Besoldungsgruppe A 10 lautet die allgemeine Amtsbezeichnung Oberinspektor/in. Spezielle Ämter in Fachbereichen und im öffentlichen Vollzugswesen können abweichen:

Dienstbereich Typische Amtsbezeichnung (A 10)
Allgemeine/Nichttechnische Verwaltung Oberinspektor/in
Polizei / Justizvollzug Polizeioberkommissar/in
Feuerwehr (Technischer Dienst) Brandinspektor/in (bei Eingang A 10)
Technischer Dienst (Ingenieure/Architekten) Bauoberinspektor/in

Typische Aufgaben und Verantwortlichkeiten in A 10

Beamte in A 10 übernehmen komplexe Sachverhalte, die den Einsatz der erlernten Methoden und Fachkenntnisse erfordern. Die Tätigkeit ist durch ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Fachwissen und Ermessensspielraum geprägt.

Verwaltungsleitung und Fachaufgaben

  • Sachbearbeitung mit hohem Komplexitätsgrad in Ämtern wie Jugendamt, Sozialamt, oder Kämmerei.
  • Leitung kleiner Organisationseinheiten oder Teams (z. B. Bürgerbüro, Schulbüro, kleinere Sachgebiete).
  • Spezialistenaufgaben im Finanzcontrolling, der Haushaltsplanung oder der Rechnungsprüfung.
  • Standesbeamter / Standesbeamtin (oftmals mit zusätzlicher Qualifikation).

Technischer Dienst (gehobener Dienst)

  • Tätigkeiten als Bauingenieur oder Vermessungsingenieur (FH/Bachelor).
  • Überwachung und Genehmigung in der Bauaufsicht / Baurecht.
  • Mitarbeit als Stadtplaner / Bauverständiger.

Interne Links: Weitere rechtliche Vorgaben für die Verbeamtung sind im Beamtenstatusgesetz geregelt.

Voraussetzungen und Weg in die Besoldungsgruppe A 10

Der Weg in die A 10 führt in der Regel über die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes.

  • Nichttechnischer Dienst: Zugang erfolgt durch eine Beförderung aus A 9 nach mehrjähriger Bewährung.
  • Technischer Dienst: Kann das Eingangsamt darstellen, wenn der Bachelor-Abschluss oder eine gleichwertige Qualifikation in einer technischen Fachrichtung vorliegt.
  • Qualifikation: Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst (z.B. Bachelor-Abschluss Public Management oder gleichwertig).
  • Anforderungen: Der Dienstposten muss nach den Kriterien der Dienstpostenbewertung die Anforderungen der Besoldungsgruppe A 10 erfüllen.

Die Verweildauer in A 10 ist leistungsabhängig und dient als Grundlage für eine Beförderung in die nächste Stufe: Amtmann/Amtfrau (A 11).

Gehalt, Stufen und Zulagen

Das Grundgehalt in A 10 richtet sich nach der jeweiligen Besoldungstabelle (Bund oder Land) und der persönlichen Erfahrungsstufe. Als Orientierung: Ein lediger Beamter des Bundes in A 10, Stufe 4 erhält ein Grundgehalt von ca. 3.650 € Brutto (Stand 2025).

Zusätzlich zum Grundgehalt können Zuschläge wie der Familienzuschlag oder Zulagen für ungünstige Dienstzeiten hinzukommen.

Besoldungstabellen als PDF:

Dienstposten- und Stellenbewertung (KGSt®-Modell)

Die Bewertung eines Amtes bzw. Dienstpostens – und damit seine Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe – richtet sich nach den dienstherrenspezifischen Vorschriften. In Bund, Ländern und Kommunen existieren hierfür unterschiedliche Verfahren und Bewertungsmodelle. Häufig kommen analytische Bewertungsverfahren zum Einsatz, die Anforderungen wie Verantwortung, Komplexität, Selbständigkeit oder notwendige Qualifikation systematisch erfassen. Zum Beispiel wird in vielen Kommunalverwaltungen das KGSt®-Modell verwendet.

Die Zuordnung einer Stelle zu A 10 erfolgt über ein analytisches Bewertungsverfahren, in Kommunen oft nach dem KGSt®-Modell. Dieses Verfahren bewertet systematisch Kriterien wie Verantwortung, Komplexität und Selbständigkeit.

Bewertungsmerkmal Prozent Punkte
Informationsverarbeitung25250
Dienstliche Beziehungen10100
Selbständigkeit / Ermessen10100
Verantwortung25250
Vor- und Ausbildung22220
Erfahrung880
Summe1001000
Punktezuordnung nach KGSt®-Modell
PunkteBesoldungsgruppe
297–351A 9
352–406A 10
407–466A 11

Um die Schwelle von A 9 (max. 346 Punkte) nach A 10 (ab 347 Punkte) zu überschreiten, muss der Dienstposten klar höhere Anforderungen in Bereichen wie Informationsverarbeitung, Selbständigkeit/Ermessen und Gesamtverantwortung aufweisen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu A 10

Ist A 10 gehobener oder höherer Dienst?

A 10 gehört eindeutig zum gehobenen Dienst (Qualifikationsebene 3).

Welche Amtsbezeichnung führt man in A 10?

Die Amtsbezeichnung ist Oberinspektor/in. Im technischen Dienst kann die Bezeichnung Bauoberinspektor/in lauten.

Wie erreicht man die Besoldungsgruppe A 10?

Der Weg führt über eine Beförderung aus A 9 (Nichttechnischer Dienst) oder als **Eingang in den technischen Dienst** (mit Bachelor) sowie einer positiven Bewertung des Dienstpostens.

Wie hoch ist das Gehalt in A 10?

Das Grundgehalt variiert je nach Bundesland und Stufe. Als Beispiel: Ein Beamter in A 10, Stufe 4 erhält beim Bund ca. 3.650 € Brutto (plus Zuschläge).

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