Neue Fragen und Antworten

Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.

geschrieben von Gast, 14.04.2025 12:18, Forum Arbeitnehmer

Abhängig vom anzuwendenden Tarifvertrag und den übertragenen Aufgaben. "Einführung und Abwicklung Dokumentenmanagement" kann alles Mögliche sein.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


geschrieben von Gast, 14.04.2025 12:12, Forum Kita, Jugend, Soziales (SuE)

Eine Eingruppierung in die S10 war ja auch jetzt nicht vorgesehen. Findet der TVöD vollständig Anwendung? Was genau ist im Arbeitsvertrag zum TVöD und zur Bezahlung vereinbart?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


geschrieben von Gast, 14.04.2025 10:50, Forum Kita, Jugend, Soziales (SuE)

Bis heute war ich als Koordinator in der Entgeltgruppe TVöD SuE S10 eingruppiert. Diese Gruppe ist im neuen TVöD 2025 nicht mehr vorgesehen. In welche Gruppe werde ich nun zugeordnet?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


geschrieben von Gast, 14.04.2025 10:45, Forum Arbeitnehmer

Ich bin für die Einführung und Abwicklung in unserem Amt für das Dokumentenmanagement zuständig. Nach welcher EG wird hier eingruppiert.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


geschrieben von Gast, 14.04.2025 09:41, Forum Verwaltungsfachangestellte

Hallo - ich habe tatsächlich meine Abschlussprüfungen (NRW) schon geschrieben (31.03 bis 04.04). Unsere Schwerpunkte waren KFM, Arbeits- und Tarifrecht, Recht der Gefahrenabwehr und Staats-/und Europarecht. Vielleicht kann jemand damit etwas anfangen.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


geschrieben von Gast, 14.04.2025 08:38, Forum TVöD

"Landesamt für Finanzen" spricht meines Erachtens eher dafür, dass er Landesbeschäftigter war. Oder? Dann würde auch nicht der TVöD, sondern der TV-L gelten.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


geschrieben von Gast, 14.04.2025 07:47, Forum TVöD

(13.04.2025, 18:21)Gast schrieb:  Ich wäre Ihnen für eine schnelle Unterstützung dankbar. Dort oder in der Behörde, wo er früher tätig war , nachfragen.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


geschrieben von Gast, 14.04.2025 07:47, Forum TVöD

(14.04.2025, 07:25)Gast schrieb:  Was soll das sein? Wenn er noch einen Gehaltsanspruch hat, dann geht der auf die Erben über.§ 23 (3) TVöD

 Jetzt beantworten / kommentieren!


geschrieben von Gast, 14.04.2025 07:25, Forum TVöD

Gleiches gilt so weit ich weiß auch für nichtgenommenen Urlaub.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


geschrieben von Gast, 14.04.2025 07:25, Forum TVöD

Was soll das sein? Wenn er noch einen Gehaltsanspruch hat, dann geht der auf die Erben über.

 Jetzt beantworten / kommentieren!




 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst