Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 10.09.2026 08:02, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Soweit mit Wiedereingliederung eine Tätigkeit nach Hamburger Modell während bestehender Arbeitsunfähigkeit gemeint ist und mit Weihnachtsgeld die Jahressonderzahlung nach TVöD/TV-L etc. gilt dies: Auch während der Arbeitsunfähigkeit besteht ein Arbeitsverhältnis. D.h. auch wenn dies am 1.12. noch an...

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geschrieben von Gast, 10.09.2026 00:17, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Steht mir bei Wiedereingliederung trotzdem Weihnachtsgeld zu?

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geschrieben von Gast, 09.09.2026 22:12, Forum TVöD

Habe ich Anspruch auf Zuschuss zum Krankengeld? Ich arbeite in einer Knappschaftsklinik, bin dort seit 10Jahren beschäftigt.

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geschrieben von Gast, 09.09.2026 22:02, Forum Kita, Jugend, Soziales (SuE)

Welche Zulagen gibt es ab Entgeltgruppe 16 bzw gibt es die Umwandlungstage?

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geschrieben von Gast, 09.09.2026 21:39, Forum TVöD

geschrieben von Gast, 09.09.2026 21:19, Forum TVöD

"Muss mich der Arbeitgeber dann auch höher stufen oder muss ich ab Januar erneut 4 Jahre warten" Soweit es keine abweichende Vereinbarung zur Übernahme der Stufenlaufzeit gibt, wird die Stufe 5 erst nach vier Jahren beim neuen Arbeitgeber erreicht.

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geschrieben von Blackmichel, 09.09.2026 20:42, Forum TVöD

Vielen Dank! Das BMI Schreiben ist eindeutig.

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geschrieben von Gast, 09.09.2026 19:34, Forum TVöD

Ich habe im Januar 26 gewechselt , von tvöd sue 8b . Der neue Arbeitgeber hat meine Stufe 4 übernommen in den avr sue. Beim alten Arbeitgeber wäre ich im November 26 in die Stufe 5 gekommen. Muss mich der Arbeitgeber dann auch höher stufen oder muss ich ab Januar erneut 4 Jahre warten

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geschrieben von Gast, 09.09.2026 18:23, Forum TVöD

Die Stufenzuordnung kann beliebig lange korrigiert werden, wenn die Stufenzuordnung tatsächlich falsch war. Es geht maximal um die Frage, ob die Zahlungen, die länger als 6 Monate zurück liegen, zurückgefordert werden dürfen. Hierfür kommt es aber auf die Details an. BMI hat hier seine Sicht dazu au...

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geschrieben von Gast, 09.09.2026 18:05, Forum TVöD

Mein Arbeitgeber hat mich aus seiner Sicht fälschlicherweise seit mehr als 8 Monaten nachweislich auf Lohnzettel höhergruppiert. Von 13/ 3 auf 13/4. Nach länger als 6 Monaten kündigte er schriftlich an, den zu viel gezahlten Betrag (rd. 1.600 EUR) mit den nächsten Lohnabrechnungen einzubehalten. Den...

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