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Hallo, ich möchte eine neue Stelle annehmen. Würde dann von P13 auf P8 fallen. Zur Zeit habe ich die Erfahrungsstufe 5. In wenigen Monaten würde ich in die 6 kommen. Beginnt bei einer Rückgruppierung der EG die Stufenlaufzeit wieder in 5 oder läuft es weiter ? Vielen Dank
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(21.07.2025, 07:54)Gast schrieb: Solange du die Prüfung nicht abgelegt hast, bist du eine Entgeltgruppe darunter eingruppiert.Das ist unzutreffend. Wenn es um die Prüfungspflicht geht ist die tarifliche Regelung eine andere.
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Sofern gelernter Elektriker würde ich im TVöD EG 5 sagen.
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Solange du die Prüfung nicht abgelegt hast, bist du eine Entgeltgruppe darunter eingruppiert.
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Ist es ein unbefristeten Vertrag ( jetzt zukünftig)? Die Tätigkeit ist keine als Kaufmann im Büromanagement. Deshalb greift die Prüfungspflicht. Eigentlich hätte es im Dauervertrag keine Eingruppierung in der E6 sein dürfen. Sondern Zulage nach E6.
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Ja, es betrifft das Bundesland Bayern. So stand die Stelle in der Stellenbeschreibung vor über einem Jahr, nach einer Prüfung wurde die Stelle nun neu bewertet mit der E7. Ich bringe Erfahrung in der Buchhaltung mit, dort war ich zuvor über 8 Jahre tätig nach der Ausbildung. Danke
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Beamter oder Arbeitnehmer?
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Ist es ein Bundesland in der die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift? (siehe Nr. 7: Eingruppierungsregelungen TVöD ) Wenn ja, auf welcher Basis erfolgt die Eingruppierung in der E6?
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Hallo zusammen, ich habe jetzt meine Prüfung im BL1. Leider steht die Chance nicht sehr gut diese zu bestehen. Ich arbeite in einer Gemeinde in der Stadtkasse und bin aktuell mit E6 eingestellt, es hieß nach Bestehen bekomme ich dann die Entgeltgruppe 7, die Stelle ist nämlich mit der E7 bewertet. I...
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Wenn es zu 50% Verwaltungsaufgaben sind und diese entsprechend zu bewerten sind, kann es sein, dass sich daraus eine E8 ergibt. (Da muss dann noch geprüft werden, ob die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift.)
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