Neue Fragen und Antworten
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"Kann ich das ablehnen?" Kommt darauf an. Wenn der Arbeitgeber sagt, dass du vertreten sollst grundsätzlich nicht. Soweit du im gleichen Zeitraum selber Urlaub nehmen willst, hängt es von den Details ab ob dein Urlaubsantrag abgelehnt werden darf.
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(17.09.2026, 22:35)Gast schrieb: Warum nicht?Weil Arbeitgeberinnen den Inhalt der Arbeit bestimmen können.
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Kommt darauf an wie die Wiedereingliederung erfolgen soll. Soweit erstmal mit weniger als 50% begonnen werden soll, wird es wohl während einer Dienstunfähigkeit erfolgen.
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Ob das vertretbar ist hängt von den Details ab. Auch wäre dann zu prüfen ob ohne Reha eine (Teil-)dienstfähigkeit besteht.
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Schulhausmeister oder anderer Hausmeister. Welches Bundesland?
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Aktuell in EG 5,was muss erfüllt sein um in 7 zu kommen
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Nach bestehender Dienstunfähigkeit soll eine Reaktivierung mit 50% erfolgen. Wie ist der Status während der Wiedereingliederung - weiterhin dienstunfähig oder teildienstfähig?
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Amtsarztgutachten empfiehlt Reha vor Wiedereingliederung (Dienstunfähigkeit seit 3 Jahren, Reaktivierung durch Dienstherr beabsichtigt) aber davon soll abgewichen werden ( keine erneute Kostenübernahme innerhalb 4 Jahren)
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Warum nicht?
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