Neue Fragen und Antworten
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Es geht um die Tätigkeitsbereich. Die E6 gibt es ca. 50 mal in der Entgeltordnung mit ganz unterschiedlichen Beschreibungen: https://www.tdl-online.de/fileadmin/user...epage.pdf# Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst Daneben gibt es dann drei weitere Teile: Teil II Tätigkeit...
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Ich bin nicht der Antwortende in Beitrag 2, Versuche es aber trotzdem mal. Hier finden Sie die TV-L Entgeltordnung . Am besten mal herunterladen und reinschauen. Darin sind verschiedene Abschnitte für unterschiedliche Tätigkeiten. Zum Beispiel Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltung...
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Was meinen Sie mit Abschnitt der Entgeltordnung?
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Kommt auf den Abschnitt der Entgeltordnung an und ggf.die Fallgruppe.
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Gibt es eine formale Voraussetzung für die Eingruppierung in die Gruppe TV-L 6? Welche persönlichen Voraussetzungen muss man mitbringen? Kann eine Höhergruppierung verwehrt werden, weil bspw. keine kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung vorliegt? Vielen Dank
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(03.11.2025, 14:39)Gast schrieb: Ausserdem zählt die Urlaubsvertretung nicht. Natürlich ist vorgesehene Urlaubsvertretung mit bei Eingruppierung zu berücksichtigen.
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Ausserdem zählt die Urlaubsvertretung nicht.
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Hallo, ich würde den DSB einschalten, da wahrscheinlich die betreffende Person auch auch Auskunftsersuchen gestellt hat. Hier habt Ihr recht kurze Bearbeitungszeiten! Nicht antworten ist definitiv schlecht.
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Ja. Der VdK schränkt die Mitgliedschaft nicht ein. Beamtenrechtlich spricht auch nichts dagegen.
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Kommt darauf an, welcher Tarifvertrag und was seit 2014 war (gab es Wechsel der Eingruppierung, des anzuwendenden Tarifvertrags, Wechsel Arbeitgeber, schädliche Unterbrechungen des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. Elternzeit, Sonderurlaub)
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