Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 23.09.2026 18:56, Forum Kita, Jugend, Soziales (SuE)

Ja, es besteht Anspruch auf zwei Regenerationstage.

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geschrieben von Gast, 23.09.2026 18:46, Forum TVöD

Wenn man sowieso nicht arbeiten muss, hat eine Arbeitsbefreiung keine Auswirkungen.

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geschrieben von Gast, 23.09.2026 18:45, Forum Arbeitnehmer

Nicht direkt. Aber man kann eher ohne Abschläge in Rente gehen (muss dies aber nicht). Oder auch eher mit Abschlägen in Rente gehen. www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen/Altersrente_fuer_schwerb...

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geschrieben von Gast, 23.09.2026 18:10, Forum Arbeitnehmer

Wirkt sich eine Schwerbehinderung auch auf das Renteneintrittsalter aus? Ich bin im öffentlichen Dienst als Schulleiterin beschäftigt.

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geschrieben von Gast, 23.09.2026 18:04, Forum TVöD

Habe ich Anspruch auf Vergütung des arbeitsfreien Tags anlässlich des 25-jährigen Jubiläums, wenn ich mich bereits in der Freistellungsphase des Sabbat-Models befinde?

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geschrieben von Gast, 23.09.2026 18:00, Forum Arbeitnehmer

Bin da bescheiden, denke mal das wird schon gut bezahlt werden 😉

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geschrieben von Gast, 23.09.2026 17:26, Forum TVöD

Das Arbeitsverhältnis lebt ganz normal auf und es besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wenn die Arbeitsunfähigkeit schon länger bestand und noch länger anhält wird es etwas kompliziert mit dem Krankengeldanspruch.

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geschrieben von Gast, 23.09.2026 17:23, Forum TVöD

Lange genug beim Arbeitgeber beschäftigt sein und dann so lange arbeitsunfähig werden, dass ein Anspruch auf Krankengeld und damit Krankengeldzuschuss besteht.

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geschrieben von Gast, 23.09.2026 17:21, Forum TVöD

Grundsätzlich kann dies eine Abmahnung rechtfertigen. Es kommt allerdings auf die Details an. Wenn der Arbeitgeber wusste, dass die Arbeitsunfähigkeit noch länger andauern wird, wäre die umgehende Information am Freitag entbehrlich gewesen.

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geschrieben von Gast, 23.09.2026 16:58, Forum TVöD

Der AN war krankgeschrieben. Er hat eine Folgebescheinigung am Freitag durch den Arzt bekommen. Eine Meldung an die unmittelbare Vorgesetzte blieb aus. Am Sonntag schickte er die AU per Mail lediglich an die Personalabteilung. Kann dafür abgemahnt werden?

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