Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 30.05.2012 15:21, Forum Verwaltungsfachangestellte

Nun bin ich echt fest überzeugt. Ich bin durchgefallen, so viel falsch. In der Zwischenprüfung und in den Übungsklasuren immer super, warum gerade dann wenn es drauf ankommt, so mies....

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geschrieben von Gast, 30.05.2012 15:16, Forum Verwaltungsfachangestellte

Wikipedia wird ja gerne mal als Quelle nicht anerkannt. Dennoch ist dieses Schaubild zum Thema "Pflicht zur Anrufung des Vermittlungsausschusses" meiner Meinung nach ganz eindeutig: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/co...and%29.svg

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geschrieben von Gast, 30.05.2012 15:08, Forum Verwaltungsfachangestellte

"Soweit zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, kann der Bundesrat, wenn das Verfahren nach Absatz 2 beendigt ist, gegen ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz binnen zwei Wochen Einspruch einlegen."...Das kann bezieht sch aufs Einspruch einlegen...Aber halt erst Ver...

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geschrieben von Gast, 30.05.2012 14:57, Forum Verwaltungsfachangestellte

Richtig, Anhörung war es keine. Auf Zustands- oder Verhaltensstörer bin ich überhaupt nicht eingegangen. Warum auch? Im GastG steht, "kann gegen den Betreiber eines Gaststättengewerbes". Der Adressat ist ja im 5 I klar genannt. Ich bin daher nicht auf die korrekte Adressatenauswahl eingegangen. Muss...

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geschrieben von Gast, 30.05.2012 14:53, Forum Verwaltungsfachangestellte

Die Pflicht zur Anhörung des VA ist bei logischem Denken ersichtlich.. Da steht zwar kann, heißt aber nicht immer Ermessen.. Er kann ihn einberufen, wenn er mit dem Gesetz nicht einverstanden ist, ja. Art. 77 III GG sagt sagt ein Einspruch binnen zwei Monate NACH DEM VERFAHREN DES ABS. 2 (=Einberufu...

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geschrieben von Gast, 30.05.2012 14:41, Forum Verwaltungsfachangestellte

(30.05.2012, 14:26)Gast schrieb:   (30.05.2012, 14:03)Gast schrieb:  Wenn der Bundesrat bei einem Einspruchsgesetz Einspruch erheben will, muss er zunächst den Vermittlungsausschuss anrufen. Ist Fakt. Bei einem Gericht legt man bevor das Urteil gesprochen wird doch auch keine Berufung oder Revision...

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geschrieben von Detlef, 30.05.2012 14:34, Forum Kommunalverwaltung

Hallo Maik, vielleicht habe ich mich doch nicht ganz klar ausgedrückt. Altlasten sind Rückstellungen auf der Passivseite. Mindern somit das Eigenkapital. Ein neues Gutachten für eine Altlast zu erstellen, ist mit erneuten Kosten verbunden und würde ich nicht für vernünftig halten. Da wir ja schon ei...

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geschrieben von Gast, 30.05.2012 14:26, Forum Verwaltungsfachangestellte

(30.05.2012, 14:03)Gast schrieb:  Wenn der Bundesrat bei einem Einspruchsgesetz Einspruch erheben will, muss er zunächst den Vermittlungsausschuss anrufen. Ist Fakt. Bei einem Gericht legt man bevor das Urteil gesprochen wird doch auch keine Berufung oder Revision ein. Is genau das gleiche. Und zu ...

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geschrieben von Gast, 30.05.2012 14:24, Forum Verwaltungsfachangestellte

Zu Staatsrecht.... Im Gesetz steht ja aber explizit in Art. 77 II GG, dass der BRat den Vermittlungsausschuss anrufen KANN! Er muss es aber nicht.

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geschrieben von Gast, 30.05.2012 14:12, Forum Verwaltungsfachangestellte

Na supi, ich hab in verwaltungsrecht alles geprüft, nur jetzt bin ich echt unsicher mit der Anhörung, hab gesagt das die erfolgt ist. Hab leider auch nur den verhaltensstörer nach § 6 I NdsSoG und nicht den Zustandstörer nach § 7. Staatsrecht lief mal richtig Kacke... hatten den Bundesrat man knapp ...

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