Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 25.04.2026 09:26, Forum Stadtwerke, Bäder, Nahverkehr

Welche Entgeltgruppe ist für Fachangestellte für Bäderbetriebe zutreffend?

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geschrieben von Gast, 25.04.2026 02:10, Forum Arbeitnehmer

Ja. 3 Wochen Verzögerung sind unkritisch. Problematisch wird es erst bei mehreren Monaten Verzögerung ohne nachvollziehbaren Grund.

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geschrieben von Gast, 24.04.2026 20:59, Forum Arbeitnehmer

Wenn eine Abmahnung nicht innerhalb von 3 Wochen dem Arbeitnehmer zugeschickt wird, ist die Abmahnung gültig?

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geschrieben von Gast, 24.04.2026 15:48, Forum Arbeitnehmer

(24.04.2026, 15:16)Gast schrieb:  auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrages des Öffentlichen Dienstes. Bei einem Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung in einem Bauunternehmen? Da kann man maximal schauen welche Teile der im Baubereich allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge greifen. Dann...

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geschrieben von Gast, 24.04.2026 15:19, Forum Kita, Jugend, Soziales (SuE)

Durch Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, siehe § 17 Abs. 2 TV-L, und einen Arbeitgeber, der dies würdigen möchte.

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geschrieben von Gast, 24.04.2026 15:16, Forum Arbeitnehmer

Erhebung einer Eingruppierungsfeststellungsklage durch Darstellung und Nachweis der einschlägigen Eingruppierung anhand des auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrages des Öffentlichen Dienstes.

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geschrieben von Gast, 24.04.2026 14:52, Forum Verwaltungsfachangestellte

Ich weiß nur, dass eigentlich schon letztes Jahr Privatrecht drankommen sollte, aber aufgrund der Wahlen dann doch Staatsrecht geschrieben werden sollte..

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geschrieben von Gast, 24.04.2026 14:30, Forum Arbeitnehmer

Hallo Marie, ich würde das dem Vorgesetzten melden mit der Bitte um Überprüfung und der Schilderung deiner Beobachtungen. Dabei kannst du deine Bedenken äußern und darauf verweisen, dass du anonym bleiben möchtest. Eine Prüfung selbst kann erst einmal nicht schaden und ich fände es allen anderen, di...

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geschrieben von Gast, 24.04.2026 14:30, Forum Arbeitnehmer

Hallo Marie, ich würde das dem Vorgesetzten melden mit der Bitte um Überprüfung und der Schilderung deiner Beobachtungen. Dabei kannst du deine Bedenken äußern und darauf verweisen, dass du anonym bleiben möchtest. Eine Prüfung selbst kann erst einmal nicht schaden und ich fände es allen anderen, di...

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geschrieben von Gast, 24.04.2026 13:46, Forum Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung in Bauunternehmen? Außerdem falsche Eingruppierung. Wie geht man rechtlich vor?

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