Neue Fragen und Antworten
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Es handelt sich um den TVÖD von NRW. Haushaltssachbearbeiter sind normalerweise alle in EG10 eingruppiert. Ich bin Haushaltssachbearbeiter und zugleich obliegt mir die Anlagenbuchhaltung, welche wohl nach einschlägiger Meinung weniger hoch bewertet wird. Diese Meinung ist mE veraltet, da der investi...
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Weiß jemand welche Fälle wann dran kommen
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Meisterausbildung Wo ist die Eingruppierung in der TV-V bei einer Vertretungsstelle in einer Abteilung ? Gruß der Meister
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In der Realität kann man die Wertigkeit nur einmal einsetzen. Also entweder Bekommt Person A oder Person B die E8. Aber das wäre so kein tragendes Argument des Personalrates. Je nach anzuwenden Personalvertretungsgesetz wäre fraglich ob dies überhaupt ein wirksame Ablehnung der Personalmaßnahme wäre...
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Nachsatz: Die Korrektur der Bezahlung hat natürlich trotzdem stattgefunden. Wenn man 9c eingruppiert ist, ist man 9c eingruppiert und muß nicht 9b bezahlt werden.
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Für die Leute, die es wie ich nicht wussten. Unter der NSI Homepage bei „meine Dokumente“ sind die Prüfungsergebnisse als PDF zum Download verfügbar.
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(14.06.2024, 07:53)Gast schrieb: (12.06.2024, 09:23)Gast schrieb: ABer aller Beschäftigten und nicht eines einzelnen.Ich sehe nicht, inwiefern die Höhergruppierung eines Beschäftigten aus dem Bereich des "Fußvolks" den Interessen der Beschäftigten als Ganzes widersprechen sollte. Im Zweifel könn...
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Aus dem bisher geschilderten lässt sich nicht einschätzen was die zutreffende Eingruppierung ist. A11 und gD-Tätigkeiten erlauben keine Einschätzung zur tariflichen Eingruppierung. E9a ist zumindest nicht offensichtlich falsch, auch wenn eine höhere Eingruppierung nicht ausgeschlossen werden kann. W...
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Da du offenbar in einem Bundesland mit Ausbildungs- und Prüfungspflicht arbeitest, sollte dir dein Arbeitgeber die Möglichkeit bieten, den AL 2 nachzuholen. Wenn er dies nicht macht/kann, hast du Anspruch auf eine persönliche Zulage in Höhe der Differenz zur eigentlich einschlägigen Eingruppierung.
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(12.06.2024, 09:23)Gast schrieb: ABer aller Beschäftigten und nicht eines einzelnen.Ich sehe nicht, inwiefern die Höhergruppierung eines Beschäftigten aus dem Bereich des "Fußvolks" den Interessen der Beschäftigten als Ganzes widersprechen sollte. Im Zweifel könnten andere eher durch diese Höhergr...
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