Neue Fragen und Antworten
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Nein, da ist nichts klar. Wenn man bezahlt arbeitet besteht keine Arbeitsunfähigkeit mehr. Es gibt keine Teilarbeitsunfähigkeit. Dann entfällt der Anspruch auf Krankengeld.
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Danke für Ihren Beitrag aber da muss ich Sie leider korrigieren. Die Wiedereingliederung bedingt zwingend eine AU. Der AG meldet der KK das durch die Leistungsstunden erarbeitete Teilgehalt und führt die Beiträge etc ab. Diesbezüglich ist alles okay und klar. Meine Frage bezieht sich darauf, ob die ...
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Sowohl hier als auch drüben im Forum gilt: was man hat, hat man. Ab A11 solltet wechseln. Ministerien sind schön und gut, aber selbst dort biste mit A12 nur Schreibkraft. Und selbst eine A13 Stelle sieht auf dem Blatt Papier super aus, wenn du nur alle 10 Jahre einmal befördert wirst.
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Kommt auf den Arbeitgeber und den bestehenden Vertrag an. Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung (welcher)?
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Etwas mehr Kontext zur Frage ist erlaubt. Soweit es um Protokollerklärungen in einem Tarifvertrag geht. Diese finden sich im Tarifvertrag.
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Wo finde ich die Texte zu Protokollerklärungen ? Insbesondere Protokollerklärung 16 .
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Und was ist mit der Krankenkasse dazu vereinbart? Wenn der Arbeitgeber bezahlt und man somit normal arbeitet liegt keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor. Daran ändert eine AU-Bescheinigung nichts. Also nochmal was hat man auf welcher Rechtsgrundlage mit der Krankenkasse vereinbart und was hat der Arbeit...
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Ja, der Arbeitgeber zahlt meine Leistungsstunden.
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(04.09.2024, 10:48)Gast schrieb: Das weiß ich ja noch nicht. Ich sollte meine Gehaltsvorstellungen nennen. Wenn kein Tarifvertrag angegeben wird spricht es eher gegen die Anwendung eines Tarifvertrags.
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Man muss Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen bilden. Aber zumindest teilweise dürfte selbstständige Leistung vorliegen. Je nach Zeitanteil dann E6, E7, E8 oder E9a. Im Detail lässt es sich nur bewerten wenn die Tätigkeiten und Entscheidungskompetenzen etc. dann klarer beschrieben werden.
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