Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 19.10.2024 15:11, Forum TV-L

Dann liegt der Fehler wohl bei mir. Da habe ich dann wohl Äpfel mit Birnen verglichen. Ich habe es so verstanden, dass durch den Einsatz im Werkdienst eine Höhergruppierung möglich sei. In meinem Arbeitsvertrag ist die EG 8 vereinbart. Schade

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geschrieben von Gast, 19.10.2024 15:03, Forum TV-L

Weil ich aktuell in E8 eingestuft bin.

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geschrieben von Gast, 19.10.2024 15:00, Forum Arbeitnehmer

Es ist völlig ok, dass ein Beschäftigter in der Entgeltgruppe E9b ein Arbeitszeugnis erstellt. Auch eine niedrigere Eingruppierung steht dem nicht entgegen. Im Regelfall wäre es kein einzelner Arbeitsvorgang bei der Eingruppierung. Er gehört entweder zum Arbeitsvorgang der Leitungstätigkeit, der Per...

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geschrieben von Gast, 19.10.2024 14:54, Forum Arbeitnehmer

Hallo, ich wurde beauftragt ein Arbeitszeugnis zu erstellen. Bin 9b, gehört das in meine Eingruppierung?

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geschrieben von Gast, 19.10.2024 14:40, Forum TV-L

Welchen Teil von "Damit ist die Entgeltgruppe verbindlich, welche im Arbeitsvertrag zwischen den Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) vereinbart wurde." hat der Fragesteller denn nicht verstanden.

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geschrieben von Gast, 19.10.2024 14:30, Forum TV-L

(19.10.2024, 14:21)Gast schrieb:  Dem Urteil nach müsste ich ja sowieso in E9 eingruppiert werden? Deine Situation entspricht 1:1 dem Sachverhalt in dem Urteil. Warum hast du hier einen ganz anderen Sachverhalt beschrieben?

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geschrieben von Gast, 19.10.2024 14:21, Forum TV-L

Dem Urteil nach müsste ich ja sowieso in E9 eingruppiert werden?

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geschrieben von Gast, 19.10.2024 13:54, Forum TV-L

Da hier die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit wohl - zumindest überwiegend - die Ausbildung der Gefangenen ausmacht, also eine Lehrtätigkeit, kommt die Entgeltordnung zum TV-L nicht zur Anwendung (sog. bewusste Tariflücke). Siehe Vorbemerkung Nr. 4 zu allen Teilen der Entgeltordnung zum TV-L....

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geschrieben von Gast, 19.10.2024 13:47, Forum TV-L

Früher gabs mal ein paar Gesellen mit Ausbilderschein oder Arbeitspädagogen. Das ist heute aber in NRW nicht mehr möglich.

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geschrieben von Gast, 19.10.2024 13:39, Forum TV-L

Naja, auf meinem Meisterbrief steht ja immerhin Bachelor. Und die Beschäftigung im Werkdienst setzt den Meister voraus. Egal ob als Beschäftigter oder Beamter!

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