Neue Fragen und Antworten
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BUrlG § 7 (3) Satz 1 "Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen" In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe sind in erster Linie (längere) Arbeitsunfähigkeitsze...
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Hallo, bei uns stellt sich gerade die Frage, welche Gründe für eine Übertragung von Urlaubstagen ins Folgejahr vorliegen müssen. Laut TvÖD VKA §26 Abs. 2 gelten ja hierfür die Fristen aus dem BUrlG. Kann mir jemand sagen, wie hier der TVÖD anzuwenden ist, wenn jemand am Jahresende "noch Tage übrig h...
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Das kann man so pauschal nicht beantworten. Erstens kommt es auf die genauen Tätigkeiten an. Zweitens kann in landesbezirklichen Tarifverträgen dazu etwas geregelt sein. Beispiel Bayern: Entgeltgruppe 3: Beschäftigte, die öffentliche Bedürfnisanstalten oder Toiletten in Freibädern warten und reinige...
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Wie ist die Eingruppierung einer Reinigungskraft im Schwimmbad richtig, EG 2 oder 3 ?
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Es kommt halt darauf an, was genau in der Anordnung steht. Aber die Hürden dagegen anzugehen sind hoch. Da sollte man überlegen, ob man den Termin nicht einfach macht. Wenn man wieder völlig gesund ist, dürfte es ja auch keine Nachteile aus dem Termin ergeben.
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War länger als 3 Monate innerhalb von 6 Monaten erkrankt. Deshalb die Anordnung. Habe mehrfach versucht, die Grundlage am Festhalten der Anordnung von der Geschäftsleitung zu erfahren. Habe nur die Nachricht bekommen, dass der Termin bestehen bleibt.
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Eventuell hier: Regierung MV Übrigens eine Minute googeln!
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Kommt auf den Inhalt der Anordnung an. Grundsätzlich bleibt diese wirksam, es sei denn, es kommt eine neue Vorgabe des Dienstherren. Ggf. kann man fragen, ob noch nötig.
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Bitte um Hilfe zu folgender Frage. Muss ich der Untersuchungsanordnung noch Folge leisten, obwohl ich den Dienst nach einem erfolgreichen BEM Gespräch wieder uneingeschränkt angetreten habe? Vielen Dank für Ihre Antwort.
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Danke für die Einschätzung
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