Untersuchungsanordnung
#1

Bitte um Hilfe zu folgender Frage. 
Muss ich der Untersuchungsanordnung noch Folge leisten, obwohl ich den Dienst nach einem erfolgreichen BEM Gespräch wieder uneingeschränkt angetreten habe?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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#2

Kommt auf den Inhalt der Anordnung an. Grundsätzlich bleibt diese wirksam, es sei denn, es kommt eine neue Vorgabe des Dienstherren. Ggf. kann man fragen, ob noch nötig.
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#3

War länger als 3 Monate innerhalb von 6 Monaten erkrankt. Deshalb die Anordnung. Habe mehrfach versucht, die Grundlage am Festhalten der Anordnung von der Geschäftsleitung zu erfahren. Habe nur die Nachricht bekommen, dass der Termin bestehen bleibt.
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#4

Es kommt halt darauf an, was genau in der Anordnung steht.
Aber die Hürden dagegen anzugehen sind hoch. Da sollte man überlegen, ob man den Termin nicht einfach macht. Wenn man wieder völlig gesund ist, dürfte es ja auch keine Nachteile aus dem Termin ergeben.
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