Arbeitsschutz im Jobcenter – Deine Rechte bei Gefährdung und Belastung
Die Arbeit im Jobcenter kann fordernd, konfliktgeladen und mit besonderen Risiken verbunden sein. Als Beschäftigte im öffentlichen Dienst hast du ein Recht auf wirksamen Arbeitsschutz – und dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dich zu schützen.
1. Gefährdungsbeurteilung – Pflicht des Arbeitgebers
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss dein Arbeitgeber regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Diese umfasst auch psychische Belastungen – etwa durch aggressives Verhalten von Kundinnen und Kunden, Arbeitsverdichtung oder ständige Erreichbarkeit.
Wichtig: Diese Beurteilung darf nicht pauschal erfolgen. Dein konkreter Arbeitsplatz, z. B. am Empfang oder im Außendienst, muss berücksichtigt werden.
2. Schutz vor Gewalt und Übergriffen
Jobcenter-Mitarbeiter sind überdurchschnittlich oft verbaler oder sogar körperlicher Gewalt ausgesetzt. Du hast Anspruch auf:
- sichere räumliche Ausstattung (z. B. Notrufsysteme, Barrieren)
- Schulungen zum Deeskalationsverhalten
- klare Notfallpläne und Abläufe
Wird dieser Schutz nicht gewährleistet, kannst du dich an die Personalvertretung oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden.
3. Psychische Belastung – was tun bei Überforderung?
Hoher Druck, permanente Erreichbarkeit, Zeitmangel bei komplexen Fällen: Die psychischen Belastungen können krank machen. Du hast das Recht auf:
- eine angemessene Arbeitsmenge
- regelmäßige Unterweisungen und Gespräche zur Arbeitsbelastung
- Zugang zu betrieblichen Gesundheitsangeboten
Sprich Probleme frühzeitig an – idealerweise mit der Führungskraft oder dem Personalrat.
4. Wer hilft dir weiter?
- Dein Personalrat – berät dich und kann Missstände ansprechen
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit – zuständig für Gefährdungsbeurteilungen
- Der Arbeitsmedizinische Dienst – unterstützt bei gesundheitlichen Problemen
5. Wichtig zu wissen
Arbeitsschutz ist kein „Bonus“, sondern eine gesetzliche Verpflichtung deines Arbeitgebers. Du musst gefährliche oder belastende Zustände nicht stillschweigend hinnehmen. Wenn du Unterstützung brauchst, kannst du dich auch anonym beraten lassen – etwa bei Gewerkschaften oder Beratungsstellen.