wahlbeamte - situation für lebenszeitbeamte vor und nach ernennung
#1

Moin Moin:

Ich bräuchte mal ein paar grundsätzliche Infos zu dieser Thematik. Also folgender Fall, spielend in RLP: Ein langgedienter Kommunalbeamter (A13), wechselt die Dienststelle. Damit verliert er zunächst doch nicht den Status als "Lebenszeitbeamter", oder doch?

Bei der anderen Dienststelle wird er, nach gewonnener Urwahl zum Bürgermeister ernannt und kassiert ab da A16=höherer Dienst. Jetzt aufgepaßt Freunde, was passiert mit eben diesem Beamten, wenn die Wahlperiode abgelaufen ist? Man bedenke, er müßte nach wie vor Lebenszeitbeamter sein.

Ein Kollege behauptete (konnte es mir aber nicht beweisen), in dem Moment lebe sein "altes Beamtenverhältnis" bei der Dienststelle, die er verließ, um Bürgermeister zu werden, wieder auf. Ich halte das für Unsinn, denn dazu bedürfte es doch einer neuen Ernennung durch diesen Dienstherren. Wie wird in solchen Fällen verfahren?

Vielen Dank schon mal für Euere Beiträge
gruß primus von quack
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#2

Hi, der Freund hat leider nicht ganz recht. Wer ins Rechtsverhältnis eines Wahlbeamten wechselt, gibt sein Laufbahnbeamtentum mindestens zunächst auf. Kleinere Kommunen können Beamtestellen für Wahlperioden von 5 bis 8 Jahren gar nicht frei halten. Größere Körperschaften (z.B. Kreisfreie Städte) müssen allerdings Rückkehroptionen vorhalten. Der lang gediente Kommunalbeamte kann auch in einer kleineren Gemeinde ein Rückkehrrecht vor der Annahme des Wahlamtes beantragen. Genehmigt werden muss das nicht. Auch bei größeren Körperschaften gilt das Rückkehrrecht nicht automatisch. Es muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Wahlamt beantragt werden. Dem Antrag ist dann stattzugeben. Bitte bedenken: Der Wahlbeamte hat ggf. bereits mit 45 Altersjahren und einer Wahlperiode Pensionsansprüche erworben. Diese werden dann auf die Bezüge jeden anderen öffentlichen Dienstverhältnisses angerechnet und keinesfalls zusätzlich gezahlt.
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