08.08.2011, 17:40
Moin Moin:
Ich bräuchte mal ein paar grundsätzliche Infos zu dieser Thematik. Also folgender Fall, spielend in RLP: Ein langgedienter Kommunalbeamter (A13), wechselt die Dienststelle. Damit verliert er zunächst doch nicht den Status als "Lebenszeitbeamter", oder doch?
Bei der anderen Dienststelle wird er, nach gewonnener Urwahl zum Bürgermeister ernannt und kassiert ab da A16=höherer Dienst. Jetzt aufgepaßt Freunde, was passiert mit eben diesem Beamten, wenn die Wahlperiode abgelaufen ist? Man bedenke, er müßte nach wie vor Lebenszeitbeamter sein.
Ein Kollege behauptete (konnte es mir aber nicht beweisen), in dem Moment lebe sein "altes Beamtenverhältnis" bei der Dienststelle, die er verließ, um Bürgermeister zu werden, wieder auf. Ich halte das für Unsinn, denn dazu bedürfte es doch einer neuen Ernennung durch diesen Dienstherren. Wie wird in solchen Fällen verfahren?
Vielen Dank schon mal für Euere Beiträge
gruß primus von quack
Ich bräuchte mal ein paar grundsätzliche Infos zu dieser Thematik. Also folgender Fall, spielend in RLP: Ein langgedienter Kommunalbeamter (A13), wechselt die Dienststelle. Damit verliert er zunächst doch nicht den Status als "Lebenszeitbeamter", oder doch?
Bei der anderen Dienststelle wird er, nach gewonnener Urwahl zum Bürgermeister ernannt und kassiert ab da A16=höherer Dienst. Jetzt aufgepaßt Freunde, was passiert mit eben diesem Beamten, wenn die Wahlperiode abgelaufen ist? Man bedenke, er müßte nach wie vor Lebenszeitbeamter sein.
Ein Kollege behauptete (konnte es mir aber nicht beweisen), in dem Moment lebe sein "altes Beamtenverhältnis" bei der Dienststelle, die er verließ, um Bürgermeister zu werden, wieder auf. Ich halte das für Unsinn, denn dazu bedürfte es doch einer neuen Ernennung durch diesen Dienstherren. Wie wird in solchen Fällen verfahren?
Vielen Dank schon mal für Euere Beiträge
gruß primus von quack