02.02.2007, 12:51
sehr geehrtes team,
der arbeitgeber stoppt zahlung, wenngleich
1. mitteilung der krankenkasse beim arbeitgeber vorliegt, dass entgeldfortzahlung besteht
2. Ärztliche bescheinigung des facharztes liegt dem arbeitgeber vor.
Der arbeitgeber wartet die amtsärtzliche untersuchung ab und stoppt
ohne begründung die zahlung!
Wer kennt eine rechtliche grundlage im tvöd? Ist das stoppen von gehalt rechtlich begründbar?
Ich benötige dringenden hinweis, welcher § im tvöd greift?
Danke
der arbeitgeber stoppt zahlung, wenngleich
1. mitteilung der krankenkasse beim arbeitgeber vorliegt, dass entgeldfortzahlung besteht
2. Ärztliche bescheinigung des facharztes liegt dem arbeitgeber vor.
Der arbeitgeber wartet die amtsärtzliche untersuchung ab und stoppt
ohne begründung die zahlung!
Wer kennt eine rechtliche grundlage im tvöd? Ist das stoppen von gehalt rechtlich begründbar?
Ich benötige dringenden hinweis, welcher § im tvöd greift?
Danke