fürsorgepflicht
#1

Hallo zusammen,
habe z.ZT. Mords Ärger wegen einer Anzeige von Schülern gegen mich (Hauptschullehrer), weil sich die Schüler einig sind und es gegenseitig bezeugen. Ich stehe recht alleine da. Habe mir jetzt einen Rechtsanwalt genommen - Vorschuss 470 € - und weiß nicht, ob ich Recht bekomme und somit auch das Geld wieder sehe.
Hat nicht der Dienstherr eine Fürsorgepflicht für seinen Beamten? Kann er mir nicht einen Rechtsanwalt stellen? Im Momrnt ermittelt der Dienstherr nur g e g e n mich!

Wäre für schnelle Hilfe dankbar skipperSadSad
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#2

Hallo,

also meiner Meinung gibt so eine Fürsorgepflicht, wenn man rechtlich aufgrund seiner Diensttätigkeit angegriffen wird. D.h. für den Vorschuss sollte auf jedenfall was drin sein. Da Sie schon an den Rechtsanwalt gezahlt haben, könnte der Dienstherr jetzt erklären, dass er nicht die Möglichkeit gehabt hat, ein preiswerteren Rechtsschutz zu ermöglichen.

Für meine Begriffe ist es aber auch verwunderlich, dass die Schulleitung und Kollegen etwa der SV die Schüler nicht abgefangen haben und Ausgleichsgespräche angeboten haben. Die Zeugenschaft vieler Schüler sollte aber auch nicht überschätzt werden. Wenn Schüler einen Lehrer mobben wollen, dann bezeugen die sich alles. Entscheidend wäre, wenn erreicht werden könnte, dass die Schüler ins Kreuzverhör genommen werden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es dann zu widersprüchlichen Aussagen kommt. Manchmal gibt dann doch den ehrlichen Schüler, der annonym zu gibt, dass die Story nicht ganz so war, wie die Schüler als Gruppe es in der Anzeige beschrieben haben.

Viel Erfolg.
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