eingruppierung
#1

hallo, ich bin neu hier. eine frage ich fange jetzt meine ausbildung zum verwaltungsfachangestellten an. ich bin 29 habe ein kind. ich hätte gern gewusst in welche gehaltsstufe und gruppe ich nach der ausbildung komme. kann mir da jemand weiterhelfen. es ist die komunalverwaltung.
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#2

Hallo nightdiver25,

wahrscheinlich bist du zum jetzigen Zeitpunkt etwas mehr informiert, was die Eingruppierung nach der Ausbildung angeht, schließlich ist die Hälfte des Monats bereits um. Ich habe im Juni 2008 meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten beendet. Alle meine Klassenkameraden wurden in der Entgeltgruppe 5, Stufe 1 eingruppiert, ich wurde als Einzige in die Entgeltgruppe 6, Stufe 1 eingruppiert. Im Tarifvertrag (VKA - weiß jetzt nicht, ob er überhaupt für dich Anwendung findet, hängt davon ab, wo du deine Ausbildung machst) steht diesbezüglich gar nichts. Die Entgeltgruppe 5 ist denke ich mal die Regel, kenne das halt auch von den Leuten, die ihre Ausbildung vor Jahren gemacht haben. Der Arbeitgeber hat aber auch ein wenig Spielraum.
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#3

Hallo,
hat vllt. jemand noch genaue Informations- Rechtsquellen?? Ich werde dieses Jahr eingruppiert - wahrscheinlich EG 3, Stufe 2 :-/
MfG
Gast
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#4

(24.03.2009, 23:35)Gast schrieb:  Hallo,
hat vllt. jemand noch genaue Informations- Rechtsquellen?? Ich werde dieses Jahr eingruppiert - wahrscheinlich EG 3, Stufe 2 :-/
MfG
Gast

Dazu müsste man wissen, wo genau du arbeitest, da es zB. noch geringfügige Unterschiede zw. Ost und West, Bund und Ländern gibt.
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#5

Ich arbeite in einer Komunalverwaltung in NRW.
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#6

EG3 Stufe 2 = 1907,76 EUR Brutto zuzügl. Kindergeld

Ich hab grad mal geschaut bei einem vergleichbaren Kandidaten bei uns, du hast dann bei Vollzeit ~1200 EUR raus + Kindergeld.

Meistens wirst du ja eh erstmal "unter Wert" eingruppiert, wenn du frisch übernommen wurdest. Womöglich sogar erstmal noch befristet. Wenn du einen unbefristeten Vertrag hast, oder später dann mal bekommst, dann wird dir je nach Art der Tätigkeit die du verrichtest, dann auch die entsprechend der Tätigkeiten vorgeschriebene EG gewährt. 3-6 Monate Einarbeitungszeit sind da üblich. Möglicherweise musst du auch einen Antrag auf Überprüfung stellen. Vorher, also solange du unbefristet eingestellt bist, würd ich damit aber erstmal zufrieden sein und die Füße still halten. Icon_wink
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