27.08.2026, 15:50
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich mache seit Juli 2025 eine 2 jährige Umschulung am Berufsförderungswerk der Stadt B.
Da ich im Internat untergebracht bin, hat mich die Stadt B mit Erstwohnsitz angemeldet und versichert, dass es, da es sich um eine Umschulung handelt, keine Konsequenzen in Bezug auf meinen Hauptwohnsitz in der Stadt K gibt.
Die Aussage einer Mitarbeiterin der Stadt K war eigentlich, dass ich keine Zweitwohnungssteuer zahlen muss, da ich in einem Einfamilienhaus bei meinen Eltern lebe.
Die Stadt K fordert nun aber trotz mehrerer Schreiben vom BfW und der Tatsache, dass dies bisher noch nie der Fall war, Zweitwohnsitzsteuer.
ich mache seit Juli 2025 eine 2 jährige Umschulung am Berufsförderungswerk der Stadt B.
Da ich im Internat untergebracht bin, hat mich die Stadt B mit Erstwohnsitz angemeldet und versichert, dass es, da es sich um eine Umschulung handelt, keine Konsequenzen in Bezug auf meinen Hauptwohnsitz in der Stadt K gibt.
Die Aussage einer Mitarbeiterin der Stadt K war eigentlich, dass ich keine Zweitwohnungssteuer zahlen muss, da ich in einem Einfamilienhaus bei meinen Eltern lebe.
Die Stadt K fordert nun aber trotz mehrerer Schreiben vom BfW und der Tatsache, dass dies bisher noch nie der Fall war, Zweitwohnsitzsteuer.


