Zweitwohnsitzsteuer Kinderzimmerregelung
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich mache seit Juli 2025 eine 2 jährige Umschulung am Berufsförderungswerk der Stadt B.
Da ich im Internat untergebracht bin, hat mich die Stadt B mit Erstwohnsitz angemeldet und versichert, dass es, da es sich um eine Umschulung handelt, keine Konsequenzen in Bezug auf meinen Hauptwohnsitz in der Stadt K gibt.
Die Aussage einer Mitarbeiterin der Stadt K war eigentlich, dass ich keine Zweitwohnungssteuer zahlen muss, da ich in einem Einfamilienhaus bei meinen Eltern lebe.
Die Stadt K fordert nun aber trotz mehrerer Schreiben vom BfW und der Tatsache, dass dies bisher noch nie der Fall war, Zweitwohnsitzsteuer.
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#2

Die Zweitwohnungssteuer fällt üblicherweise (so auch bei uns) nicht für die einzelne Person an, sondern für die Wohnung. Eine Nebenwohnung in einem bestehenden Haushalt (in deinem Fall bei den Eltern) sollte daher eigentlich keine Zweitwohnungssteuerpflicht auslösen. Dazu muss man aber nachlesen, was in der Satzung von K. genau steht.

Zudem muss man überlegen, ob die Anmeldung mit Hauptwohnung in B. korrekt ist. Bist du über ein ganzes Jahr gesehen (unter Berücksichtigung von Wochenenden, Ferien etc.) öfters in B. oder in K.?
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