Zweckverband TVÖD
#1

Guten Morgen, 
eine Frage an die Profis: Ist ein Zweckverband in Baden-Württemberg an den TVÖD gebunden oder kann er auch Arbeitsverträge "in Anlehnung an den TVÖD" abschließen?

Vielen Dank im voraus für Ihren Input. 

Freundliche Grüße

Axel
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#2

Kommt auf die Regelungen zum Zweckverband an. Soweit nicht beide Vertragsparteien Tarifgebunden sind (Arbeitgeber Mitglied im entsprechenden Arbeitsgeberverband und Arbeitnehmer in einer den TVöD schließenden Gewerkschaft), kann er auch vom TVöD abweichende Arbeitsverträge schließen. Eine Besserstellung ist arbeitsrechtlich auch bei Tarifbindung möglich. Ggf. wäre zu prüfen ob es Vorgaben gibt welche Regelungen die günstiger sind einschränkt (Haushaltsrechtlich, Einschränkung als Mitglied des Arbeitgeberverbandes bessere Regelungen zu gewähren).
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#3

Hallo, 

erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider bin ich tarifrechtlich ein absoluter Laie. 

Der ZV wurde vom Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen gebildet, die alle Mitglied im VKA sind und damit grundsätzlich an den TVÖD gebunden sind. Der ZV selber ist aber nicht als Mitglied dem VKA beigetreten. Die jetzigen Mitarbeitenden werden nach TVÖD bezahlt, es besteht aber die Überlegung, bisherige und künftige Mitarbeitende in Anlehnung an den TVÖD zu bezahlen. 

Wäre das demnach möglich?

Viele Grüße

Axel
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#4

Soweit es eigenen Personal des ZV ist und nicht z.B. Personalgestellung durch die Gemeinden/Landkreis, wäre der ZV nicht tarifgebunden.
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#5

Hallo, 

vielen Dank für die hilfreichen Antworten und ein schönes Wochenende! 

Axel
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