12.07.2018, 13:02
Guten Tag,
ich arbeite in einem Betrieb, der eine gGmbH ist und dem TVÖD unterliegt. Es gibt eine Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit, die Arbeitsbeginn und Arbeitsende für die Mitarbeiter flexibel möglich macht, aber auch eine Kernzeit beinhaltet. Pro Monat sind bis 10 Minus- und 40 Plusstunden möglich. Abweichungen nach oben in den Plusstunden oder nach unten bei den Minusstunden müssen begründet vom Vorgesetzten genehmigt/ angeordnet werden. Arztbesuche usw. sind außerhalb der Kernzeit zu erledigen. Arzttermine, die zwingend in der Kernzeit sein müssen, werden nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aber anerkannt und nicht abgezogen.
Seit einiger Zeit drängt die Betriebsleitung die Mitarbeiter dahin, doch ihre Plusstunden auf Null herunterzufahren. Begründung ist, dass für die geleisteten Plusstunden Geld bereitgestellt werden muss, um sie ggf. bezahlen zu können. Dies sei per Gesetz so vorgesehen. Um diese Summe zu verringern und das Geld anderweitig benutzen zu können, sollen die Plusstunden abgebaut werden.
Viele Kolleginnen und Kollegen haben aber nun mal gern ein paar Stunden im Plus, um bei unvorhergesehenen Arztbesuchen o.Ä. nicht gleich ins Minus zu rutschen. Ich rede jetzt nicht von den Leuten, die mit 160 und mehr Plusstunden unterwegs sind, sondern von Stundenzahlen zwischen 10 und 25, also innerhalb der Möglichkeiten der Betriebsvereinbarung.
Die Betriebsvereinbarung ist m.E. eindeutig. Kann der Arbeitgeber trotz der bestehenden Vereinbarung anordnen, dass bis zum 31. Dezember Überstunden abzubauen sind? Oder ist die Vereinbarung derart bindend, dass die Mitarbeiter zwischen -10 und +40 Stunden frei manövrieren dürfen?
Für hilfreiche Gedanken wäre ich wirklich dankbar.
liebe Grüße
Büromaus
ich arbeite in einem Betrieb, der eine gGmbH ist und dem TVÖD unterliegt. Es gibt eine Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit, die Arbeitsbeginn und Arbeitsende für die Mitarbeiter flexibel möglich macht, aber auch eine Kernzeit beinhaltet. Pro Monat sind bis 10 Minus- und 40 Plusstunden möglich. Abweichungen nach oben in den Plusstunden oder nach unten bei den Minusstunden müssen begründet vom Vorgesetzten genehmigt/ angeordnet werden. Arztbesuche usw. sind außerhalb der Kernzeit zu erledigen. Arzttermine, die zwingend in der Kernzeit sein müssen, werden nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aber anerkannt und nicht abgezogen.
Seit einiger Zeit drängt die Betriebsleitung die Mitarbeiter dahin, doch ihre Plusstunden auf Null herunterzufahren. Begründung ist, dass für die geleisteten Plusstunden Geld bereitgestellt werden muss, um sie ggf. bezahlen zu können. Dies sei per Gesetz so vorgesehen. Um diese Summe zu verringern und das Geld anderweitig benutzen zu können, sollen die Plusstunden abgebaut werden.
Viele Kolleginnen und Kollegen haben aber nun mal gern ein paar Stunden im Plus, um bei unvorhergesehenen Arztbesuchen o.Ä. nicht gleich ins Minus zu rutschen. Ich rede jetzt nicht von den Leuten, die mit 160 und mehr Plusstunden unterwegs sind, sondern von Stundenzahlen zwischen 10 und 25, also innerhalb der Möglichkeiten der Betriebsvereinbarung.
Die Betriebsvereinbarung ist m.E. eindeutig. Kann der Arbeitgeber trotz der bestehenden Vereinbarung anordnen, dass bis zum 31. Dezember Überstunden abzubauen sind? Oder ist die Vereinbarung derart bindend, dass die Mitarbeiter zwischen -10 und +40 Stunden frei manövrieren dürfen?
Für hilfreiche Gedanken wäre ich wirklich dankbar.
liebe Grüße
Büromaus